"Sechs Morde? Bitte beleidigen Sie mich nicht"

Zwei Mal ist das Auslieferungsverfahren nach Russland gescheitert. Jetzt ist Aslan G. auf freiem Fuß.
Aslan G. wird in Russland vorgeworfen, ein Mafia-Boss zu sein. Er spricht von einer Intrige.

Stechend blaue Augen, eine ruhige Stimme und eine Portion Selbstironie: Ist Aslan G. wirklich ein kaltblütiger Mafia-Boss, wie in seiner Heimat Russland behauptet wird?

Die lokalen Medien sind jedenfalls voll von Berichten über „Jacko“, der als Kopf einer kriminellen Vereinigung mehrere Menschen getötet haben soll – darunter den nordossetischen Vizepremier, einen Bürgermeister sowie hochrangige Beamte und Staatsanwälte, die gegen ihn ermittelt haben. Der 45-Jährige – vertreten durch die Rechtsanwälte Rudolf Mayer, Norbert Wess und die Kanzlei Kollmann, Wolm – bestreitet das. Er sieht sich als Opfer von Intrigen. Man habe ihm die Morde angehängt, um ihn zurück nach Russland zu holen. Dort fürchtet er Folter und Tod.

Nach einem Jahr Auslieferungshaft in Wien ist er jetzt gegen Kaution auf freiem Fuß (siehe Chronologie unten) und gab dem KURIER ein Exklusivinterview.

KURIER: Viele fragen sich, wie es sein kann, dass ein mutmaßlicher Mörder frei herumlaufen darf. Was sagen Sie dazu?
Aslan G.: Ich verstehe das, ich würde wohl auch so reagieren. Österreich ist ein freies Land, in dem man sich nicht vorstellen kann, dass jemand im Gefängnis ist, obwohl er nichts getan hat. In meiner Heimat Ossetien ist das – gelinde gesagt – anders. Da wird jeder als Mörder beschuldigt, der durch sein Andersdenken auffällt.

"Sechs Morde? Bitte beleidigen Sie mich nicht"
Interview mit dem mutmaßlichen russischen 6 fach Mörder Aslan G.
Und die sechs Morde, die Ihnen vorgeworfen werden?
Bitte beleidigen Sie mich nicht. Als ich zuletzt in den russischen Medien nachgelesen habe, waren es 96. Zwischendurch hieß es, ich hätte 60 Menschen getötet. Alle Vorwürfe sind unrichtig.

Woher kommen die Vorwürfe?
Menschen, die dem Herrscherhaus nahestehe, haben mir alles genommen. 2009 wurde die Werft, an der ich zu 25 Prozent beteiligt war, mit Absicht in den Konkurs geführt und kurz darauf billig versteigert. Gegen mich und meine beiden Geschäftspartner wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ich bin sofort geflüchtet, weil ich die Tiefe des Problems erkannt habe. Vergebung gibt es für mich nicht. Meine Partner haben selbst geklagt, einer davon wurde erschossen – auch das lastet man jetzt mir an.

Haben die russischen Ermittler Beweise gegen Sie?
Ich habe sie ersucht, etwas offenzulegen, aber es ist nichts gekommen. Ich war zu der Zeit nicht einmal in Russland. Der Richter hat gesagt, ich hätte die Morde ja per Telefon in Auftrag geben können. Auch dafür habe ich nie einen Beweis gesehen.

Gibt es Zeugen?
Menschen, die gegen mich aussagen sollten, wurden gefoltert. Erst kürzlich ist ein junger Mann auf einer Polizeistation in Nordossetien zu Tode geprügelt worden, weil er nichts gegen mich sagen konnte. Das war in allen Medien, aber nur, weil er gestorben ist. Bei uns wird jeder gefoltert – egal, ob man nur eine Flasche Wodka gestohlen oder wirklich etwas Schlimmes getan hat. Wenn man, wie wir in Ossetien, in Sklaverei aufwächst, ist das normal.

Meine Mutter, meine Schwestern und sogar meine 96-jährige Oma werden einmal im Monat einvernommen.

„Wenn ich der Killer Nummer eins bin – wer sollte mich dann foltern können? Und warum habe ich den nicht umgebracht?“

Sie sollen selbst gefoltert worden sein?
Ja, ein österreichischer Sachverständiger hat an meinem Körper zahlreiche massive Folterspuren festgestellt. Aber der Richter hatte Zweifel und sagte, die hätte mir auch ein Krimineller zufügen können. Es stellt sich die Frage: Wenn ich der Killer Nummer eins bin – wer sollte mich dann foltern können? Und warum habe ich den nicht auch umgebracht?

Es wird mit allen Mitteln versucht, Sie ausgeliefert zu bekommen. Bulgarien will Sie wegen Urkundenfälschung.
Es wäre zum Lachen, wenn es nicht gerade real für mich wäre. Ich war wegen dieser Sache schon 2012 in Bulgarien im Gefängnis. Außerdem ist wegen so etwas noch nie jemand ausgeliefert worden.

Wie waren die Reaktionen in Ihrer Heimat auf die Tatsache, dass die Frist für die Auslieferung abgelaufen ist und Sie jetzt auf freiem Fuß sind?
Die russische Seite ist verrückt geworden. Sie hätten nicht gedacht, dass das kleine, stolze Österreich so einen wie mich freilassen würde und sich gegen einen Riesen wie Russland auflehnt. Die Medien berichten negativ, aber mein Volk jubelt.

Wie geht es weiter? Es ist ja davon auszugehen, dass die Generalstaatsanwaltschaft in Moskau einen neuen Antrag stellt.
Heute bin ich frei. Ich überlege nicht, was morgen kommt. Ich vertraue vollkommen auf die österreichischen Gerichte.

Und an Flucht haben Sie noch nicht gedacht?
Ich kann nur sagen: Dieses Land hat meine Kinder aufgenommen, gibt ihnen eine Ausbildung und sie können hier als freie Menschen leben. Ich habe geschworen, nicht gegen österreichische Gesetze zu verstoßen. Außerdem möchte ich nicht, dass sich meine Kinder für mich schämen müssen.

Wollen Sie eines Tages zurück in Ihre Heimat?
Wenn sich die Regierung ändert und Ossetien frei ist, wäre ich sofort wieder dort.

Es besteht ja die Möglichkeit, politisches Asyl zu bekommen und den Mordprozess in Österreich zu führen. Wäre das Ihr Ziel?
Davon kann ich nur träumen. Wenn ich schuldig bin, dann gehöre ich ins Gefängnis. Aber wenn ich unschuldig bin, sollte man dieses Martyrium gegen mich bitte so bald wie möglich beenden.

Der kafkaesk anmutende Fall Aslan G. beschäftigt die Justiz seit über einem Jahr.

19. Jänner 2015:
Der 45-Jährige wird nach einer Zielfahndung am Wiener Westbahnhof in Auslieferungshaft genommen. Er bestreitet, Mordaufträge erteilt zu haben und behauptet, vom russischen Geheimdienst gefoltert worden zu sein.

März 2015:
Gerichtsmediziner Christian Reiter attestieren G. Narben, die Folterungen nachvollziehbar machen.

Mai 2015:
Das Landesgericht ( LG) Wien erklärt die Auslieferung für zulässig, einem fairen Verfahren in Moskau stehe nichts im Weg.

Juni 2015:
Das Oberlandesgericht (OLG) trägt dem LG auf, sich von Russland Garantien zusichern zu lassen.

August 2015:
Das LG erklärt die Auslieferung neuerlich für zulässig: Menschenrechtsverletzungen seien in Russland nicht ständige Praxis.

Dezember 2015:
Das OLG stoppt die Auslieferung. Im Fall eines anderen – bereits ausgelieferten – mutmaßlichen Serienmörders hat sich Russland nicht an zugesagte Haftbedingungen gehalten.

Jänner 2016:
Die Frist für die Auslieferungshaft ist abgelaufen, Aslan G. wandert in Übergabehaft. Er soll in Bulgarien einen gefälschten Pass verwendet haben, weswegen ihm in Sofia der Prozess gemacht werden soll. Das LG erklärt die Überstellung für zulässig.

Februar 2016:
Das OLG stoppt die Überstellung und lässt Aslan G. gegen 100.000 Euro Kaution enthaften. Den falschen Pass, weswegen Bulgarien ihm den Prozess machen wollte, hatte G. vor seiner Verhaftung auch in Österreich benutzt. Die Staatsanwaltschaft Wien verzichtete aber wegen Geringfügigkeit auf eine Strafverfolgung.

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