Hilfssheriffs machen mit dem Handy Jagd auf Falschparker

Hilfssheriffs machen mit dem Handy Jagd auf Falschparker
Per Handy können Falschparker bei der Polizei angezeigt werden. Doch auch die Anzeiger könnten sich strafbar machen.

Alexander S. hat sich lange genug geärgert. „Hier am Wienerberg gibt es wenig Parkplätze. Viele wollen sich keinen Garagenplatz leisten und parken einfach auf dem Gehsteig“, erzählt der 28-jährige Favoritner. Er trägt ein buntes Designer-T-Shirt, Jeans und Turnschuhe. Nicht einer, bei dem man sofort vermuten würde, dass er Falschparker anzeigt. Oft habe er Autofahrer gebeten, nicht am Gehsteig zu parken. „Aber reden hilft anscheinend nichts.“

Also hat er angefangen, Anzeigen einzubringen. Zuerst eigenhändig, nun automatisiert. Mit seinem Freund Philipp K. hat er eine Site eingerichtet, bei der nach einer kurzen Registrierung jeder Falschparker anzeigen kann. Die Daten werden an die MA 67 übermittelt.

„Seitdem ist es hier deutlich besser geworden“, sagt S. Viele Rückmeldungen seien positiv, nur ein, zwei negative Mails habe er bekommen. „Aber das Autofahren ist eben ein hoch emotionales Thema.“

Knapp 200 Anzeigen habe man bereits weitergeleitet, schätzt er. Dank einer Mobil-Version funktioniert das mit einem Smartphone in weniger als einer Minute: In einer Maske müssen Autokennzeichen, Ort und Zeit des Vergehens eingetragen werden. Neben einer genauen Beschreibung wird empfohlen, ein Foto hochzuladen.

Datenschutz

„Genau hier liegt das Problem“, sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Laut Datenschutzgesetz sei es in Kombination mit einer StVO-Novelle seit 2009 verboten, Bildmaterial an die Behörde weiterzuleiten, argumentiert Hoffer. Nur die Behörde sei berechtigt, Aufnahmen im Verkehr zu machen. Wer also ein Foto auf die Plattform stellt, mache sich selbst strafbar. Auch sonst ist Hoffer kein Freund der Plattform. „Diese Vernaderei sollte nicht gefördert werden.“

Bei der zuständigen MA 67 sind bereits einige Anzeigen eingegangen, bestätigt Sprecher Michael Hradil. „Diese werden bei uns genau geprüft.“ Allen Anzeigen werde nachgegangen. Für die MA 67 seien die Fotos rechtlich kein Problem. Hradil: „Unsere Juristen werden sich das aber genau ansehen.“

S. selbst sieht sich auf der sicheren Seite: „Wir haben uns juristisch abgesichert, auch bei der Datenschutzkommission. Wir haben auch keinerlei Zugriff auf die gesendeten Anzeigen.“

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