Hausarrest für Sexualstraftäter

Hausarrest für Sexualstraftäter
Ein Wiener, der sich an seiner Tochter vergangen hat, fand nicht nur milde Richter. Er darf die Strafe im Hausarrest verbüßen.

Ausgerechnet im Umgang mit Sexualstraftätern hat die Justiz offenbar keine glückliche Hand. Nachdem der FPÖ-Abgeordnete Christian Lausch in der Kronen Zeitung die Gewährung des elektronisch überwachten Hausarrests für einen wegen sexuellen Missbrauchs seiner kleinen Tochter verurteilten Wiener angeprangert hat, prüft Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) rechtliche Konsequenzen.

"Wir waren mit der Entscheidung nicht befasst, werden den Fall aber genau anschauen. Die Frau Bundesminister hat bei Gewalt gegen Kinder null Toleranz", sagt ihr Pressesprecher Christian Wigand.

Im konkreten Fall freilich waren die Entscheidungsträger äußerst tolerant. Der Mann hatte von 1995 bis 1999 seine kleine Tochter missbraucht und seine Stieftochter sexuell belästigt. Seine Ex-Frau brachte die Vorfälle erst sehr viel später, 2007, zur Anzeige. 2010 wurde der Wiener zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Strafe reduziert

Das Oberlandesgericht wertete die lange Verfahrensdauer von drei Jahren als mildernd und befand zwei Jahre Haft für ausreichend. Der Sexualtäter war auch zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld an seine Tochter verurteilt worden, wobei man in der Justiz erfahrungsgemäß davon ausgeht, dass diese Klientel in der Regel zögernd oder gar nicht zahlt.

Als der Mann dann überraschenderweise 12.000 Euro an sein Opfer überwies, belohnte ihn das Oberlandesgericht dafür mit einem weiteren Strafnachlass von drei Monaten.
Von der nun verbliebenen Strafe - ein Jahr und neun Monate - saß der Mann in der Justizanstalt Wien-Simmering unter Therapie zehn Monate ab. Nachdem ihm die Evaluierungsstelle für Sexualstraftäter ein geringes Rückfallrisiko bescheinigt hatte, entließ ihn die Vollzugsdirektion in den elektronisch überwachte Hausarrest bei seiner neuen Lebensgefährtin. Er hat auch einen Job.

Auflagen

Auch hier wurde begründet, dass die Taten schon lange zurückliegen und sich der Mann seither unauffällig verhalten habe. Dem Fußfessel-Träger sei ein enges Korsett an Auflagen angepasst worden, heißt es vonseiten der Vollzugsdirektion. Soll heißen: Der Mann darf nur zu vorher festgelegten Zeiten zwischen seinem Arbeitsplatz und der Wohnung pendeln, Abweichungen von diesen Wegen lösen sofort Alarm aus. Ausgenommen sind die Sexualdelikte bei der Fußfessel, die mit Zustimmung aller fünf Parlamentsparteien (auch der FPÖ) am 1. Oktober 2010 eingeführt wurde, übrigens nicht. Und ein Einzelfall ist dieser auch nicht.

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