Fußfessel für Ex-Chef der Rapid-"Ultras"

Rapid-Ultras sorgen auch für die Choreographie in den Stadien
Oliver P. gehört zu den ganz wenigen, die ihre U-Haft zu Hause absitzen dürfen.

Nicht viele U-Häftlinge dürfen so einfach nach Hause gehen und mit einer Fußfessel leben. In den vergangenen Jahren wurde dies bei rund 2000 Insassen nur in 24 Fällen genehmigt. Neun U-Häftlinge tragen derzeit eine Fußfessel, drei davon sind mutmaßliche Rapid-Hooligans.

Darunter ist Oliver P., Ex-Capo der Rapid-Ultras und bereits zum zweiten Mal mit dem Gesetz gröber in Konflikt geraten. "Am Dienstag wurde ihm die Fußfessel angepasst, am Mittwoch wurde er aus der U-Haft entlassen", bestätigt sein Anwalt Marcus Januschke. Er bezeichnete das als "sinnvolle Entscheidung, so bleibt die soziale Integration vorhanden". Denn Oliver P. habe einen Beruf, und dem könne er jetzt nachgehen. Ausdrücklich untersagt sei ihm vom Gericht jeglicher Kontakt mit Rapid-Ultras oder ein Stadionbesuch. Auch ein Bewährungshelfer wurde dem 32-Jährigen deshalb zur Seite gestellt.

Oliver P. wurde erst im vergangenen Juni zu 14 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Laut diesem Urteil war er maßgeblich in eine Schlägerei am Westbahnhof verwickelt. Sein Anwalt beantragte schon damals eine Fußfessel für ihn, die auch bewilligt wurde. Kurioserweise exakt an jenem Tag, als Oli-ver P. in eine Großrazzia geriet.

Schlag gegen Radikale

Was die Ultras als "schwärzesten Tag ihrer Geschichte" betrauern, wurde zu einem großen Schlag gegen die radikale Fanszene. Wenige Tage vor dem Derby gegen die Austria rückte ein Großaufgebot der Polizei aus und "besuchte" 44 Rapidfans. Sechs von ihnen wurden wegen Verdachts des Landfriedensbruchs festgenommen, fünf davon kamen in U-Haft. Neben P. wurde nun auch zwei weiteren "Fans" eine Fußfessel genehmigt.

Grund für die U-Haft waren Ausschreitungen bei einem Testspiel zwischen Rapid und dem 1. FC Nürnberg. Für Kritik hatte dabei gesorgt, dass Oliver P. trotz der Verurteilung im Sommer kein Stadionverbot in Hütteldorf bekommen hatte. Bis heute ist von so einem Verbot nichts bekannt.

Falls Oliver P. wegen der Nürnberg-Ausschreitungen freigesprochen werden sollte, wird ihm die U-Haft (auch mit der Fußfessel) jedenfalls auf die Verbüßung der 14 Monate angerechnet.

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