"Gemma Schweine umbringen"

Zwei Wildschwein-Babys mussten sterben.
Tierquäler-Prozess: Bedingte Haftstrafen für 14-Jährige, auch wegen Eingriff ins Jagdrecht.

Die Buben wurden abgesehen von der Bewährungsstrafe wegen des Quälens und Tötens von jungen Wildschweinen (jeweils drei Monate Haft bedingt) dazu verurteilt, der Stadt Wien 1633,87 Euro Schadenersatz zu zahlen. „Die Stadt Wien ist hier das Opfer“, verkündete die Richterin.

Die Jugendlichen hatten nämlich auch in fremdes Jagdrecht eingegriffen. Der für den Lainzer Tiergarten zuständige Forstaufseher deponierte im Zeugenstand, das Fleisch der getöteten Frischlinge sei unverwertbar gewesen. Die Obduktion hatte Trümmerfrakturen und Ersticken als Todesursache ergeben.

So war auch der ganze Tierquäler-Prozess im Bezirksgericht Wien-Favoriten aufgezäumt, von hinten. Die Richterin fragt beide jugendliche Angeklagte: „Wer darf Wildschweine jagen, darf das jeder?“, und bekommt die brave Antwort: „Nur der Jäger.“ Also die Stadt Wien, die Frischlinge ab dem 8. Monat jagt, die gequälten waren erst fünf Monate alt.

Viele Fragen drehen sich darum, wer wann dabei war, wer wen wie oft Steine werfen gesehen hat. Und: „Wem ist der Blödsinn eingefallen?“ (Richterin).

Spaß gemacht?

Ganz spät wird dann auch noch nach dem Warum geforscht: „Hat es Spaß gemacht?“, will der Staatsanwalt wissen. „Mir nicht“, sagt einer. Und wie bei einem Spruch aus dem Poesiealbum: „Ich hatte keine Glücksgefühle dabei. Aber wenn man nicht mitgeht, sagt jeder: Du bist kein Freund.“

Einem anderen hat’s „zuerst Spaß gemacht“, aber dann habe ihm das kleine Schweinderl doch „leid getan, als es gestorben ist“. Ein Dritter sagt: „Wir haben es cool gefunden, jeder ist hinter einem Schwein hergerannt.“ Die Richterin will wissen: „Warum ist das cool, Qualen zuzufügen? Die Tiere hatten doch Angst“, und bekommt keine Antwort, außer der, dass die Tiere geschrien hätten. Eine Jugendpsychologin wäre in diesem Prozess vielleicht hilfreich gewesen. Immerhin bekamen die Verurteilten die Weisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen.

Die beiden waren zum Tatzeitpunkt (August vorigen Jahres) knapp 14 Jahre alt. Vier weitere Buben waren noch nicht strafmündig, einer ist erst acht Jahre alt, ein anderer elf, und sie reichen mit den Füßen noch nicht bis zum Fußboden, wenn sie auf der Anklage- bzw. Zeugenbank sitzen.

Unter diesen Unmündigen befanden sich aber die Anführer der Clique. Und sie gaben die Devise aus: „Gemma Schweine umbringen!“

Ein Gebet, das war’s

Die Frischlinge wurden mit Brotstücken angelockt, mit Steinen beworfen, mit Stöcken gepeinigt, mit einem Strick stranguliert. Als das erste Wildschwein die Tortur nicht überlebte, „wollte jeder noch ein Schwein umbringen“ (ein Angeklagter). Insgesamt verendeten zwei Frischlinge und wurden „eingegrabt“ (der Elfjährige).

Dann habe einer von ihnen noch gebetet „und das war’s“ (einer der Buben im Zeugenstand). Die Szenen wurden mit dem Handy gefilmt.

Vier Angriffe

Es gab vier solche Vorfälle, bis ein Polizist auftauchte. Er soll den Buben zugerufen haben: „Bleibt stehen, sonst erschieße ich euch.“

Die Mutter des Elfjährigen beklagt die Verführung ihres Sohnes durch die älteren Buben: „Die haben alle mitgeschleppt, das sind doch kleine Kinder.“ Sie findet, „das ist nicht normal. Mir tut das weh, was die gemacht haben. Wir haben ja nichts gegen Schweine.“

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