Freispruch nach Bauchstich in Pizzeria

Freispruch nach Bauchstich in Pizzeria
Geschworene billigten Angeklagtem Notwehr zu. Urteil rechtskräftig.

Mit einem rechtskräftigen Freispruch ist am Donnerstagnachmittag im Straflandesgericht der Prozess um einen Bauchstich in der Pizzeria "Camorra" in Wien-Favoriten zu Ende gegangen. Die Geschworenen billigten dem 28-jährigen Angeklagten, dem versuchter Mord angelastet wurde, zu, in Notwehr gehandelt zu haben. Die Staatsanwältin hatte gegen diese Entscheidung keine Einwände.

In dem Verfahren war es um das Ende eines Streits gegangen, den der aus Marokko gebürtige Angeklagte und ein ebenfalls aus Nordafrika stammender 24-Jähriger ausgefochten hatten. Letzterer hatte in dem Lokal behauptet, die Freundin des Angeklagten würde "mit jedem schlafen". Im Zuge der darauf einsetzenden Rauferei stach der Ältere mit einem Messer zu. Nach seiner Darstellung handelte es sich dabei um ein unglückliches Versehen und zudem Notwehr.

Mordversuch war deswegen angeklagt, weil der 28-Jährige vor dem Messerstich angeblich "Stirb, Du Hurensohn!" gerufen haben soll. Nach der Tat war er nach Mailand geflüchtet, wo er Ende Juni auf Basis eines Europäischen Haftbefehls festgenommen wurde. Sein Opfer war noch vor das Lokal gelaufen, wo er lebensgefährlich verletzt zusammenbrach. Eine Notoperation rettete ihm das Leben.

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