Frauen Geld herausgelockt: Zwei Jahre Haft

Frauen Geld herausgelockt: Zwei Jahre Haft
Der Mann hatte es auf einsame, liebesbedürftige Frauen abgesehen. Der Schaden wird mit 51.000 Euro beziffert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auf einsame, liebesbedürftige Frauen hat es ein Betrüger abgesehen, ihnen hohe Summen Geld herausgelockt und sich danach nicht mehr blicken lassen, wie ihm die Wiener Staatsanwaltschaft am Dienstag in einem Prozess wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges vorwarf. Über Internet-Plattformen lernte er seine Opfer kennen. Am Ende blieb ein Schaden von 51.000 Euro. Der Mann muss nun zwei Jahren in Haft.

Der 46-Jährige stellte sich den Damen in den Chatrooms als Robert, Gerhard oder Werner vor, hieß in Wahrheit jedoch Josef. Und er erzählte, dass er Sanitäter beim Roten Kreuz bzw. Operationsgehilfe im Wiener AKH sei, weswegen er oft Nachtdienste schieben müsste. Der wegen einer schweren Herzkrankheit frühpensionierte Steinmetz unterhielt jedoch im wahren Leben seinen Lebensunterhalt mit Pizzaausliefern und Arbeiten in einem Schnitzelhaus.

Seine Opfer glaubten an eine feste Beziehung mit dem Mann, der bereits längst verheiratet war, und ließen sich hohe Beträge herauslocken. Stets brachte er die Frauen dazu, in ihrem Namen Handy-Verträge abzuschließen. Eines seiner Opfer – eine 57-jährige Wienerin – schloss nicht weniger als zwölf derartige Verträge ab. „Wie bringt man jemanden dazu“, fragte die Schöffensenatsvorsitzende Gerda Krausam. „Ich hab gesagt, dass in meiner Wohnung mit meinem Anbieter kein Empfang ist“, erklärte der Beschuldigte. Weitere Handys sind dann zu Bruch gegangen, in Wahrheit habe er die Mobiltelefone sofort wieder verkauft, um seine Spielsucht zu finanzieren.

Der Urlaub, der nie zustande kam

Die 57-Jährige kam nicht nur dafür auf. Sie gab dem Schwindler auch Geld für einen gemeinsamen Urlaub auf Gran Canaria, der nie zustande kam. Insgesamt hätte ihr der Mann 18.000 Euro abgeluchst, rechnete die 57-Jährige vor.

Der 46-Jährige stand wegen dieser Betrugsfälle bereits im Mai vor Gericht. Am Ende fällte die Richterin jedoch ein Unzuständigkeitsurteil, weil der Gesamtschaden mehr als 50.000 Euro ausmachte. Damit fiel die Strafsache in die Zuständigkeit eines Schöffengerichts.

Sein letztes Opfer relativierte in der heutigen Verhandlung plötzlich ihre Aussage. Der 46-Jährige soll der 57 Jahre alten Frau nämlich nicht nur mehr als 5.000 Euro für angebliche Reisen und die Anzahlung für ein Leasingauto herausgelockt haben. Er hat von dem ergaunerten Geld der Frau sogar ein Geburtstagsgeschenk gekauft und sie zum Essen eingeladen. „Das ist aber schon nett“, meinte Krausam süffisant. „Dennoch ist es ein Betrug“, sagte die Richterin.

„Gerne gegeben“

Doch nun gab sie an, die aktuelle Lebensgefährtin des Angeklagten zu sein und ihm das herausgelockte Geld „ja gerne gegeben“ habe. „Aber sie haben ihn doch Anfang April angezeigt“, meinte Richterin Krausam. „Ja, was macht man nicht alles im ersten Zorn.“ Der Angeklagte wurde Ende März festgenommen, die Polizei suchte danach mit Fahndungsfoto nach weiteren Opfern. Mittlerweile dürfte sich das Paar wieder versöhnt haben. Die 57-Jährige kam auch für die Teilbeträge der Schadenswiedergutmachung der anderen Opfer auf, die vor der Verhandlung von ihrem Konto überwiesen wurden.

Der 46-Jährige war zunächst nicht einmal haftfähig. 2009 erlitt er im Gefängnis einen Herzinfarkt, wurde bedingt entlassen und musste nach der letzten Verurteilung seine Strafe gar nicht mehr antreten. Die Justiz ging von Haftunfähigkeit aus, nach neuerlichen Betrügereien wurde er jedoch wieder festgenommen. Das Urteil von Dienstag ist nicht rechtskräftig. Während der Angeklagte die Strafe annahm, gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab.

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