Der Mordverdächtige mit der Schachbrett-Narbe

Aslan G.
Mutmaßlicher Serienkiller sieht sich als Folteropfer. Er will die Überstellung nach Russland verhindern.

Ist Aslan G. ein kaltblütiger Serienkiller oder ein Folteropfer und Verfolgter? Der Russe sitzt nach seiner Festnahme in der Vorwoche in Auslieferungshaft in Wien. Die Vorwürfe wiegen schwer: Sechsfacher Mord und die Bildung einer Mafia-Vereinigung werfen ihm die russischen Behörden vor. Jetzt bekam der 43-Jährige erstmals die Gelegenheit, sich zwei Strafverteidigern anzuvertrauen. Er erzählte von Folter, Flucht, Verfolgung und von Morden, die man ihm unterschieben wolle.

Schmiergeld

G.’s Geschichte in Kurzversion: Ende der 90er-Jahre sattelte er von der Lebensmittelbranche auf Flugzeug- und Schiffsbau um. Der Rubel rollte – auch in die Kasse einiger Beamter, die sich mit Aufträgen revanchierten. Als eine Schmiergeld-Tranche ausblieb, landete er im Jahr 2000 elf Monate in U-Haft und dann vor dem Kadi. Urteil: Drei Jahre Haft wegen Diebstahls eines Pagers im Wert von 30 Euro. Er sei unter Folter zu einem Geständnis gezwungen worden, sagt er.

Ist das glaubhaft? Seine Strafverteidiger Nikolaus Rast und Manfred Arbacher, die für ihn die Auslieferung in seine Heimat juristisch bekämpfen, sprechen beide von "eindeutigen Folterspuren". So sei G. am Bauch ein Schachbrett in die Haut geritzt worden, die Arme seien mit Schnittspuren übersät. Der Gerichtsakt verrät, dass G. amnestiert und die Verurteilung gelöscht wurde.

Eskaliert ist die Situation in seiner Heimat nach 2004, sagt G. Damals trudelten 600 Millionen US-Dollar Spendengelder aus zig Ländern für die Hinterbliebenen des Terroranschlags auf eine Schule im nordossetischen Beslan ein – und sollen am Weg vom Kreml in die Region versickert sein. G. beschuldigte öffentlich mehrere Personen. Es handelt sich just um jene Politiker und hohen Polizisten, deren Ermordung ihm vorgeworfen wird.

"Politische Motive"

Rast hält die Verfolgung des Russen für "politisch motiviert". Die Morde hätten sich nach seiner Ausreise mit einem gefälschten Pass zugetragen. Arbacher: "Jemanden, der bereits gefoltert wurde, kann man nicht ausliefern." Die Juristen beantragen deshalb politisches Asyl für ihren Mandanten.

Ob nach Russland ausgeliefert wird, hänge von der Einzelfallprüfung ab, sagt die Sprecherin des Landesgerichts Wien. "Pauschal kann man das nicht sagen."

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