Causa Rainer: Häupls Ehefrau befragt

Rainer (re.) mit Anwalt Christoph Völk
Spitalschefin Hörnlein bestreitet, dass es Weisungen aus dem Rathaus gab

Während seine Kollegen einen Streik vorbereiten, sitzt einer der frühesten Kritiker der umstrittenen neuen Arbeitszeit-Regelungen in den Gemeindespitälern im Gerichtssaal: Am Donnerstag ging der Prozess, den Gernot Rainer, Lungenfacharzt und Gründer der Ärzte-Vertretung "Asklepios", gegen die Stadt Wien führt, in die dritte Runde.

Wie berichtet, wirft Rainer der Stadt vor, dass wegen seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit sein Antrag auf eine dauerhafte Anstellung im Otto-Wagner-Spital (OWS) abgelehnt wurde. Denn in der Mitarbeiterbeurteilung wurde er in den Punkten "Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt" bzw. der Dienststelle negativ bewertet. Rainer ortet hinter dieser Entscheidung politische Beweggründe seines Dienstgebers, dem Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV).

Zu diesem Vorwurf wurde am dritten Verhandlungstag eine prominente Zeugin befragt: Barbara Hörnlein, Ärztliche Direktorin des OWS und Ehefrau von Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ). Sie bestritt, dass es irgendeine Weisung (etwa von Häupl, Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely oder KAV-Chef Udo Janßen) gegeben habe, wonach man Rainer nicht mehr beschäftigen dürfe.

Geringes Engagement

Als Ärztliche Direktorin habe sie auf die Beurteilung Rainers durch dessen Abteilungschef Otto Burghuber vertraut. "Laut Burghuber sei Rainer medizinisch sehr gut qualifiziert gewesen. Er habe aber in der Abteilung nicht das von ihm erwartete Engagement an den Tag, sondern seinen Fokus eher auf private Beschäftigungen gelegt", führte Hörnlein aus.

Um eine zweite Meinung einzuholen, habe sie den Antrag Rainers auf eine feste Anstellung an die zuständige Kommission weitergeleitet. Weiters betonte Hörnlein: "Ich mische mich nicht in die Personalpolitik der einzelnen Abteilungen ein."

Kein Teamplayer

Den Vorsitz der Kommission führt Michael Binder, Leiter der KAV-Abteilung Health-Care-Management. Aufgrund der Bewertungen habe er Rainer mangelhafte Teamfähigkeit und eine nur grundsätzlich vorhandene Verantwortungsbereitschaft attestiert, führte er bei der Verhandlung aus. "Arzt sein bedeutet aber Teamarbeit", betonte Binder. Die als mangelhaft bewertete Identifikation mit Dienstgeber und Stadt sei hingegen für seine Entscheidung nur von untergeordneter Bedeutung gewesen. Kein Thema seien im Gremium die gewerkschaftlichen Aktivitäten Rainers gewesen: "Es wurde nicht diskutiert, dass er aus diesem Grund eine Ablehnung erhalten soll."

Urteil gab es auch am Donnerstag noch keines. Richter Helge Eckert will zumindest noch einmal weiterverhandeln – und zwar am 24. Oktober.

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