Wien: Eisenstangen-Täter nicht zurechnungsfähig

Francis N. wird kein Prozess gemacht, er wird in Anstalt eingewiesen.
Brunnenmarkt.Kenianer laut Gutachten psychisch krank, Witwer klagt Staat.

Ohne ersichtlichen Grund erschlug der Kenianer Francis N., 21, am 4. Mai am Brunnenmarkt die 54-jährige Reinigungskraft Maria E. Die tödliche Eisenstangen-Attacke löste nicht nur Entsetzen, sondern auch einen Nachdenkprozess bei den Behörden aus. Denn der Täter war bereits polizeibekannt.

Das heute veröffentlichte Gutachten spricht von einer schweren psychiatrischen Erkrankung des unterstandslosen Mannes. Francis N. wird sich demnach vor keinem Gericht verantworten müssen. Stattdessen wird der mehrfach vorbestrafte Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, erklärt die zuständige Wiener Rechtsanwaltskanzlei Boran.

Wien: Eisenstangen-Täter nicht zurechnungsfähig
Der Tatort.
Der Fall löste unter der Bevölkerung breites Entsetzen aus. Denn die Bluttat passierte ohne Motiv und ohne Vorsatz. Jeder zu dem Tatzeitpunkt aufhältige Bürger hätte das Opfer sein können.
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Brunnenmarkt Reportage Mord
Justizminister Wolfgang Brandstettersetzte nach der Eisenstangen-Attacke eine hochkarätige Kommission ein: "Wir müssen analysieren, wie es überhaupt zu der Bluttat kommen konnte. So etwas darf nicht wieder passieren." Denn weder Polizei, Justiz noch Sozialarbeiter reagierten auf die menschliche Zeitbombe. Maria E. musste diese Ignoranz mit ihrem Leben bezahlen. Ihr Mann verklagte die Republik auf 20.000 Euro Schmerzensgeld.
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Kriminalbeamte bei der Spurensicherung.
Der KURIER sprach mit dem Vorsitzenden der Kommission, Helfried Haas, Vizepräsident des Wiener Landesgerichts für Zivilrechts- fragen: "Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit zurückzudrängen, dass sich eine solche Tragödie wiederholt." Aus diesem Grund muss sich die Schnittstellen-Problematik, etwa zwischen Polizei und Justiz verbessern. Denn die Exekutive meldete Francis N. mehrfach bei den Justizbehörden. Trotzdem blieb der Kenianer auf freiem Fuß. Bis Ende September muss der Bericht der Kommission dem Justizminister vorgelegt werden.

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