Bistro Flein: Die Vertreibung aus dem Paradies

Seit 30. Oktober ist das Restaurant Flein geschlossen, im Frühjahr soll es aber wieder aufsperren
Vermieter Frankreich lässt Heizung nicht reparieren, beliebtes Lokal musste zusperren.

Es ist ein Kampf David gegen Goliath. Auf der einen Seite: Ein Gastronom, der in Wien-Alsergrund inmitten eines verwunschenen Gartens gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin ein kleines Beisl betreibt, in dem sein ganzes Herzblut steckt. Auf der anderen Seite die Republik Frankreich, die das Paar aus dem Paradies vertreiben möchte und damit seine Existenz zerstört.

Herbert Dohnal ist Mieter des Bistros Flein in einem Nebengebäude des Palais Clam-Gallas in der Boltzmanngasse, in dem das französische Kulturinstitut untergebracht ist. Das Areal mit einem Park, in dem Schwarznuss- und Ahornbäume stehen, gehört Frankreich und soll für kolportierte 30 Millionen Euro an den Golfstaat Katar verkauft werden (mehr dazu hier).

Bestandsfrei

"Es gehört wenig Fantasie dazu, davon auszugehen, dass das Objekt vor dem Verkauf bestandsfrei sein muss", sagt Dohnals Anwalt Bernhard Hüttler: "Es existiert aber ein aufrechter Mietvertrag meines Mandanten mit Frankreich, der sich nicht in Luft auflösen wird."

Im Oktober 2004 hatte Dohnal das Lokal vom Vorgänger, der dort das Elsässer Bistro betrieb, leer übernommen. Er investierte in Betriebsmittel, Warenlager, Einrichtung, der Vermieter (Französische Republik) stellte lediglich die Räume zur Verfügung. Der Mietvertrag wurde für fünf Jahre abgeschlossen.

2009 ersuchte Dohnal um Verlängerung. Er bekam nie eine Antwort, keine Zustimmung, keine Absage. Der Vermieter schrieb weiterhin die Miete vor, Dohnal überwies sie, der Vermieter nahm sie an. Nach dem Mietrechtsgesetz gelten Verträge, die nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer weder verlängert noch aufgelöst werden, auf drei Jahre erneuert. Wird der Vertrag danach ein weiteres Mal nicht aufgelöst, dann gilt er auf unbestimmte Zeit erneuert und geht in einen unbefristeten Mietvertrag über. So geschah es auch in diesem Fall.

Im Mai 2014 flatterte Dohnal und seiner Lebensgefährtin Karin Krummlauf plötzlich ein Brief der Französischen Republik mit der Aufforderung ins Haus, das Restaurant bis zum 30. September 2014 zu räumen. Als das Wirtspaar dem Ansinnen nicht nachgab, fuhr Frankreich schwere Geschütze auf und brachte Räumungsklage ein. Der Mietvertrag sei befristet bis 30. September 2014 abgeschlossen worden, wird behauptet.

Bistro Flein: Die Vertreibung aus dem Paradies
Flein
Im heurigen Februar fiel im Lokal Flein auch noch die Heizung aus. Die Heizungsanlage steht außerhalb des Betriebes im Keller, Dohnal hat keinen Zutritt und ersuchte den Vermieter um Sanierung. Doch dieser stellte sich auf den Standpunkt, dass Dohnal gar kein Mieter mehr sei und daher keinen Anspruch auf Heizung habe.

Abschiedsessen

Am 30. Oktober musste das Flein schließen. Der Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Professor Anton Zeilinger, und andere Stammgäste gaben ihrem Lieblingslokal die letzte Ehre.

Herbert Dohnal will aber im Frühjahr 2016 wieder aufsperren und Ziegenkäse im Speckmantel, geröstete Maultaschen und Ricottanockerln servieren. Bis dahin ist er ohne Einkommen. "Es geht um unsere Existenz", sagt er zum KURIER. In die Knie zwingen lassen will er sich aber nicht: "Wir sind im Recht, wir haben einen unbefristeten Vertrag."

Nach einer ersten Tagsatzung im Bezirksgericht Josefstadt vor einem halben Jahr wurde ein Richterwechsel bekannt gegeben und für 18. November ein zweiter Termin ausgeschrieben. Der wurde kürzlich abberaumt, dann wieder anberaumt und auf eine Stunde verkürzt. Frankreich hat sich wohl einen schnelleren Sieg erwartet. Anwalt Hüttler sagt, das Verfahren werde mindestens noch ein Jahr dauern.

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