Freispruch für Flöttl ist rechtskräftig

Freispruch für Flöttl ist rechtskräftig
Der Investmentbanker Wolfgang Flöttl wurde nun endgültig freigesprochen.

Der Wiener Investmentbanker Wolfgang Flöttl mit Wohnsitz New York, der 1,6 Milliarden Euro der Bawag in den Sand gesetzt hatte, kann endgültig aufatmen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung gegen den Ende 2012 in zweiter Auflage gefällten Freispruch zurückgezogen, er ist damit rechtskräftig. „Nicht (...) feststellbar ist, dass Dr. Flöttl Gewissheit hatte, dass der Bawag-Vorstand seine Befugnis im Zusammenhang mit den Geschäften missbrauchte“, so begründete Richter Christian Böhm den Freispruch.

Im ersten Bawag-Prozess war Flöttl von der späteren Justizministerin Claudia Bandion-Ortner noch zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt worden, dieses Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof jedoch aufgehoben. Flöttls Verteidiger Herbert Eichenseder ging nach Erhalt der frohen Botschaft sofort daran, in seiner Kanzlei drei Kästen voll Bawag-Akten auszuräumen, um Platz für neue Fälle zu schaffen. Mit der telefonischen Verkündung des Freispruchs an Flöttl musste sich der Anwalt am Mittwoch Vormittag wegen der Zeitverschiebung gegenüber den USA noch etwas gedulden: „Ich muss warten, bis er aufwacht.“

Während Flöttl also vollkommen unbeschadet aus der Affäre herauskommt, ist der 78-jährige herzkranke Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner bereits rechtskräftig zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt. Kürzlich wurde er aber dauerhaft für vollzugsuntauglich erklärt.

Zivilrechtlich

Die Staatsanwaltschaft führt auch gegen die übrigen Freisprüche für Elsners einstige Vorstandskollegen keine Rechtsmittel aus, damit sind auch diese rechtskräftig. Die Bawag-Spekulationsaffäre, die 2006 zum Rücktritt von ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch und später zum Verkauf der Bank geführt hatte, ist damit strafrechtlich erledigt. Zivilrechtlich versuchen Bawag und ÖGB nach wie vor, sich bei Elsner & Co schadlos zu halten.

Elsner zeigte sich am Abend gegenüber der APA empört über den nun rechtskräftigen Freispruch für Flöttl. Flöttl hätte nicht wegen Beihilfe an der Untreue, sondern wegen Betrugs und Diebstahls angeklagt werden müssen, findet Elsner: "Er hat ja nicht spekuliert, er hat gestohlen."

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