Apotheken: Zwist um längere Öffnungszeiten

Firmenschild Apotheke.
Ein Geschäft in der Wiener Innenstadt erkämpfte einen positiven UVS-Entscheid. Eine "Fehlinterpretation", sagen Kammer und Magistrat.

Offen halten an Samstagnachmittagen und während der Woche nach 18.00 Uhr: Eine Wiener Innenstadt-Apotheke hat dazu vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) einen positiven Entscheid erkämpft.

Jurist Peter Krüger, der die Apotheke vertritt, zeigte sich darüber erfreut. Denn dies bedeute, dass eine Apotheke länger offen halten dürfte, als in der Betriebszeitenverordnung vorgegeben. Die zuständige Magistratsabteilung 40 (Sozial- und Gesundheitsrecht) sowie die Wiener Apothekerkammer sieht dies anders.

Für Krüger ist der UVS-Entscheid jedenfalls eindeutig. Darin würde klar gestellt, dass die Betriebszeitenverordnung der MA 40 nur darüber bestimme, zu welchen Zeiten eine Apotheke offen zu halten hat. Wörtlich heißt es in der Verordnung: "Die öffentlichen Apotheken in Wien haben an Werktagen, ausgenommen Samstag, täglich von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, an Samstagen von 8.00 bis 12.00 Uhr für den Kundenverkehr offen zu halten." Von einem Verbot, zu anderen Zeiten aufzusperren, ist laut dem Beschwerdeführer aber nirgends die Rede.

Umstrittener Samstagnachmittag

Einzige Beschränkung laut Krüger: Die längeren Öffnungszeiten müssten sich innerhalb der festgelegten maximalen wöchentlichen Betriebszeit befinden. Diese beträgt mindestens 44 und höchstens 48 Wochenstunden. Nach Ansicht des Juristen bedeutet daher der positive UVS-Entscheid für die Apotheke in der Innenstadt einen juristischen Sieg: Sie hatte bis 2011 zehn Jahre länger als in der Verordnung festgelegt geöffnet, nämlich am Samstagnachmittag.

Die Behörde sah darin aber eine Verletzung der Öffnungszeiten und schritt im vergangenen Jahr ein: Ein Verwaltungsstrafverfahren sowie ein Konzessionsentzugsverfahren gegen die leitende Apothekerin wurden eingeleitet. Das Geschäft blieb seitdem am Samstagnachmittag geschlossen - zum großen Bedauern der Kunden, wie betont wurde.

"Mit dem UVS-Entscheid wurden alle Angriffe auf meine Mandanten abgewehrt. Wenn nun eine Apotheke am Samstagnachmittag offenhalten will oder unter der Woche nach 18.00 Uhr, dann ist das ab jetzt ganz offiziell möglich", unterstrich Krüger vor Journalisten. Das Verwaltungsverfahren sei somit beendet, denn die Behörde hätte innerhalb einer sechswöchigen Frist, die bereits abgelaufen ist, Einspruch erheben müssen, so der Jurist.

Bereits am Samstag wird die Apotheke wieder am Nachmittag offen halten. Auch gegenüber dem Ausgang des Konzessionsentzugsverfahrens zeigte sich Krüger nun gelassen: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Verfahren nach dem positiven UVS-Entscheid negativ ausgeht."

Erleichterung

Große Erleichterung herrschte in der betroffenen Innenstadt-Apotheke: Man freue sich sehr, dass die Öffnungszeiten nun wieder am Bedarf der Kunden orientiert werden können. Vor verschlossenen Toren zu stehen, zum Beispiel nach einem Arztbesuch nach 18.00 Uhr oder eben am Samstagnachmittag, gehöre nun der Vergangenheit an.

Dies sieht die zuständige MA 40 zumindest derzeit noch nicht so: In einem Gespräch mit der APA betonte ein Sprecher, vorerst keine Stellungnahme abgeben zu wollen. Man warte den Ausgang des zweiten Verfahrens, in dem es um den Konzessionsentzug geht, ab. Ein Ergebnis dazu soll bereits in den kommenden Wochen vorliegen. In der MA 40 hielt man fest, dass ein weiteres Offenhalten am Samstagnachmittag - trotz positiven Entscheids - aus behördlicher Sicht keine Garantie sei, straffrei zu bleiben.

Auch die Apothekerkammer sah in einer ersten Stellungnahme gegenüber der APA den UVS-Entscheid von der Apotheke als "nicht korrekt" interpretiert. Die Sichtweise stehe sogar im Widerspruch zur Judikatur des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hatte festgestellt: "Dem Zwang zur Öffnung während der Betriebszeiten und zu den festgelegten Zeiten des Bereitschaftsdienstes steht das Verbot gegenüber, die Bereitschaftsdienste anderer Apotheken durch ein freiwilliges Offenhalten zu konterkarieren."

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