Amokfahrer wollte Fußfessel statt U-Haft

Ein Überwachungsvideo zeigt einen Teil der Amokfahrt vom 20. Juni.
Haftbeschwerde wurde abgelehnt. Alen R. bleibt in U-Haft.

Die Haftprüfung am Freitag brachte ein wenig überraschendes Ergebnis für den 26-jährigen Alen R., der am 20. Juni mit seinem Geländewagen durch die Grazer Fußgängerzone gerast sein und dabei drei Menschen getötet haben soll.

Amokfahrer wollte Fußfessel statt U-Haft
Mord Saalfelden Verteidigerin Liane Hirschbrich
Die U-Haft wurde verlängert. Die Haftbeschwerde, die seine Verteidigerin Liane Hirschbrich am Oberlandesgericht Wien (OLG) eingebracht hat, abgelehnt. "Mein Mandant wollte die Umwandlung der Untersuchungshaft in einen elektronisch überwachten Hausarrest – eine Fußfessel – erreichen", erklärt Hirschbrich.

Erstmals lässt er über seine Rechtsanwältin eine Andeutung über sein Motiv ausrichten. "Er hat sich seit längerer Zeit von mehreren Personen bedroht gefühlt und das auch bei der Polizei angezeigt", erzählt Hirschbrich.

"Positiv verändert"

Ende August sollte das Gutachten des forensischen Psychiaters Peter Hofmann vorliegen. Zusätzlich bestellte die Verteidigung ein Gutachten des renommierten Gerichtspsychiaters Reinhard Haller. "Der bisher bestellte Sachverständige geht von einem sehr komplexen Sachverhalt aus. In solchen Fällen ist es üblich, einen zweiten Fachmann beizuziehen", erklärt Hirschbrich.

Die Untersuchungshaft dürfte für Alen R. wesentlich angenehmer geworden sein. Vergangene Woche wurde er vom Sicherungs-Haftraum in eine normale Zelle verlegt. Einzige Sondermaßnahme ist eine Videoüberwachung und dass er von den Mithäftlingen getrennt bleibt – zu seiner eigenen Sicherheit, heißt es aus der Justizanstalt Graz-Jakomini. "Er wurde verlegt, weil sich sein Verhalten positiv verändert hat. Aus derzeitiger Sicht stellt er in der Haft keine Gefahr für sich oder andere dar", erklärt Manfred Ulrich, Sprecher der Justizanstalt Graz-Jakomini.

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