"Notbremse" im Fall Lansky gezogen

Lansky bestreitet Zusammenarbeit mit Kasachen-Geheimdienst heftig.
Generalprokuratur entzieht der Staatsanwaltschaft Wien den Fall wegen möglicher Befangenheit.

Auf den Knalleffekt der Freilassung der Mitangeklagten im Fall Aliyev aus der U-Haft wegen mangelnden Tatverdachtes folgt die nächste Überraschung: Die Generalprokuratur hat der Staatsanwaltschaft Wien das parallel laufende Verfahren gegen den Wiener Anwalt Gabriel Lansky wegen angeblicher nachrichtendienstlicher Tätigkeit für den kasachischen Geheimdienst entzogen und der Staatsanwaltschaft Linz zugewiesen.

Hintergrund: Seit 2011 musste die Staatsanwaltschaft Wien ermitteln, ob Aliyev – wie von kasachischen Stellen behauptet – in seiner Heimat zwei Bankmanager ermordet hat. Der österreichische Verfassungsschutz kam bald zur Annahme, dass der kasachische Geheimdienst KNB versucht, durch Erpressung von Zeugenaussagen und der Fälschung von Beweismitteln die österreichische Justiz in dieser Angelegenheit zu instrumentalisieren. Unter anderem gab es Entführungsversuche, deren Urheberschaft eindeutig kasachischen Diplomaten zugeordnet werden konnten.

Nachdem die KNB-Operation gescheitert war, wurde Anwalt Gabriel Lansky auffällig für die Staatsschützer. Lansky vertritt offiziell die Opferwitwen Armangul Kapasheva und Sholpan Khasenova und deren Opferverein "Tagdyr". Nach Verfassungsschutz-Ansicht ist Tagdyr ein Tarnverein des KNB. Lansky wird vorgeworfen, die Geheimdienstoperationen des KNB fortzusetzen. Etwa durch Observationen gegen das Bundeskriminalamt und sogar einen "unbotmäßigen" Staatsanwalt. Ihm wird weiters der Versuch vorgeworfen, den nunmehr mitangeklagten Alnur Mussayev im Auftrag des KNB zu einer belastenden Aussage gegen Aliyev genötigt zu haben. Zudem gab es aus Luxemburg Hinweise, dass bei einer Computerfirma auf einem Server Lanskys große Mengen von Daten lägen, die nur von einem Geheimdienst stammen könnten.

Schwere Vorwürfe

"Notbremse" im Fall Lansky gezogen
Alnur Mussayev (links) und Anwalt Martin Mahrer
Das Bundesamt für Verfassungsschutz erstattete erstmals am 31. Oktober 2012 eine Anzeige wegen des Verdachts nach § 256 StGB – Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs. Seither läuft das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien. Es stellte sich aber heraus, dass Lansky fünf zeitweilig karenzierte Wiener Staatsanwälte privat in der Causa Aliyev beschäftigte. Gegen eine dieser Ex-Lansky-Angestellten und nunmehrigen Korruptionsstaatsanwältin musste nun auch ein Verfahren eingeleitet werden. Ihr wird vorgeworfen, als Lansky-Mitarbeiterin einem Beamten des Bundeskriminalamtes ein Amtsgeheimnis entlockt zu haben. In einer Pressekonferenz stellten die Aliyev-Anwälte Manfred Ainedter und Otto Dietrich den Verdacht in den Raum, dass die Staatsanwaltschaft Wien durch die Kanzlei Lansky "unterwandert" sei.

Jetzt zog die Generalprokuratur die Notbremse. Martin Ulrich, Sprecher der Generalprokuratur, bestätigte dem KURIER, dass der gesamte Lansky-Akt der Staatsanwaltschaft Wien entzogen und der Staatsanwaltschaft Linz zugeteilt wurde. Gabriel Lansky bleibt dem KURIER gegenüber bei seiner bisherigen Stellungnahme: Die Observationen seien gerechtfertigt gewesen, weil er die Rechte der Opferwitwen wahren müsse. Es habe auch Kontakte mit dem KNB gegeben – aber nur in dem Rahmen, wie es als Opferanwalt gegenüber einer kasachischen Untersuchungsbehörde notwendig gewesen wäre. Eine nachrichtendienstliche Zusammenarbeit bestreitet er heftig.

Der nun freigelassene Alnur Mussayev und sein Wiener Anwalt Martin Mahrer beobachten den Fortgang des Verfahrens gegen Lansky sehr genau. Immerhin ist Mussayev, wie sich nun herausstellte, wegen falscher Zeugenaussagen und fragwürdiger Beweismittel aus Kasachstan elf Monate lang in österreichischer U-Haft gesessen. Mussayev hat sich dem Verfahren gegen den Anwalt Lansky als Privatbeteiligter angeschlossen.

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