AKH-Chirurgin fühlt sich gemobbt und klagt

Die Zweijährige wurde ins AKH eingeliefert
Medizinerin klagt auf 235.000 Euro. Laut MedUni sind die Vorwürfe nicht gerechtfertigt.

Wenn Adelheid E. übers Operieren spricht, bekommen ihre Augen einen besonderen Glanz. Chirurgin wollte sie schon sehr früh werden, erzählt sie. Und als sie die Thorax-Chirurgie, also die Lungenchirurgie kennenlernte, sei sie „in einen Sog hineingeraten“.

Doch operiert hat E. (vertreten durch Anwalt Franz Karl Juraczka) schon lange nicht mehr. Stattdessen trifft sie ihre Kollegen nur mehr vor Gericht. E., die am AKH arbeitete (rein formell tut sie das noch immer), hat die Republik geklagt. Sie fühlte sich als einzige Chirurgin in der Abteilung gemobbt. Schon einmal hat sich das Landesgericht für Zivilrechtssachen mit der Causa beschäftigt – und die Klage abgewiesen. Doch wegen eines Verfahrensfehlers wird der Prozess wiederholt. Streitwert: 235.000 Euro.

Seit 1987 ist E. am Wiener AKH. „Ich kenne schwierige Zeiten“, sagt die Ärztin aus NÖ. „Von Revierkämpfen rede ich gar nicht.“ Doch im Jahr 2006 sei die Situation aus dem Ruder gelaufen. „Ich wurde praktisch aus dem Operationsprogramm ausgeschlossen“, sagt sie. Grund sei eine Systemumstellung gewesen. „Was zur Folge hatte, dass zwischen zwei Operationen 28 Tage lagen. Doch wer seine Fähigkeiten nicht trainiert, der verliert sie.“ Sie sei, wenn überhaupt, nur noch zu Standard-Operationen eingeteilt worden. „Ich sollte eliminiert werden“, ist sie überzeugt.

Mediation gescheitert 2008 habe sie die Entscheidung getroffen, sich mit Hilfe eines Anwalts zu wehren. E. beschwerte sich bei ihren Vorgesetzten, wandte sich ans Ministerium, ging zum Volksanwalt. Ohne Erfolg. Sie klagte.

Die Kollegen schilderten die Situation vor dem Richter allerdings ganz anders: E. hätte die Teilnahme am Operationsprogramm verweigert und sei aus eigenem Wunsch nicht berücksichtigt worden. Der Richter wies die Klage ab.

Dem folgte eine Dienstfreistellung und die Einleitung eines Frühpensionierungsverfahrens gegen E. Nach einem Jahr wurde die Dienstfreistellung aufgehoben; seither ist die Ärztin wieder angestellt – ohne an ihrer Abteilung arbeiten zu dürfen.

An der MedUni (sie ist für das AKH-Personal zuständig) sieht man das anders: „Mit den Vorwürfen von Frau E. haben sich sämtliche Schlichtungsinstanzen beschäftigt, auch eine Mediation wurde initiiert. Schließlich hat Frau E. den Verwaltungsgerichtshof bemüht und die Republik geklagt. In allen bisherigen Verfahren hat sich herausgestellt, dass ihre Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind. Dass jetzt wegen eines Formfehlers ein Verfahren neu aufgerollt wird, ändert nichts an den Fakten.“

„Der Prozess wird sicher zwei Jahre dauern, es sind 40 Zeugen geladen“, schätzt Juraczka. Für ihn geht es nicht nur um die Mobbing-Vorwürfe. „Es geht auch um das Recht auf würdige Arbeit.“

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