Prozess in Köln: Keine sexuelle Nötigung

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Dem 26-Jährigen angeklagten Algerier konnte sexuelle Nötigung nicht nachgewisen werden. Er und sein 23-jähriger Bruder bekamen sechs Monate bedingt wegen Diebstahls.

In einem Prozess um die massenhaften Übergriffe auf Frauen in der Kölner Silvesternacht hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der versuchten sexuellen Nötigung fallengelassen. Das Opfer habe den Angeklagten im Prozess nicht wiedererkannt, sagte die Staatsanwältin am Freitag vor dem Kölner Amtsgericht. Sie forderte für den Algerier sieben Monaten Haft wegen Hehlerei und versuchten Diebstahls.

Von zehn Männern bedrängt

Das Verfahren gegen den 26-Jährige war der erste Fall, in dem ein Sexualdelikt angeklagt war. Bisher sind in Köln neun Männer unter anderem wegen Diebstahls in der Silvesternacht verurteilt worden. Der Angeklagte soll mit etwa zehn Männern in der Vorhalle des Hauptbahnhofs eine 26-Jährige umzingelt haben. Die Frau wurde laut Anklage von mehreren Tätern "in sexueller Motivation" am Gesäß sowie an Hüfte und Taille angefasst.

Die Staatsanwaltschaft konnte den Brüdern ebenfalls nicht nachweisen, bei den Kölner Silvester-Ausschreitungen zwei Frauen jeweils das Handy gestohlen zu haben. Vielmehr gab das Brüderpaar vor Gericht über seine Verteidiger an, die fraglichen Handys von Dritten gekauft zu haben. Das Amtsgericht wertete dies als Hehlerei.

Sechs Monate auf Bewährung

Wegen dieser Straftat und des versuchten Autoaufbruchs erhielt auch der 23-Jährige Bruder des Hauptangeklagten sechs Monate Haft auf Bewährung. In ihrem Plädoyer räumte auch die Vertreterin der Anklage ein, der Beweis einer sexuellen Nötigung sei in der Hauptverhandlung ausgeblieben.

Nach der Silvestergewalt hatte das Kölner Amtsgericht bereits mehrere Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt. Eine Sexualstraftat war in den bisherigen Prozessen aber nicht angeklagt. Derzeit liegen dem Kölner Gericht einem Justizsprecher zufolge auch noch keine weiteren Anklagen wegen der massenhaften sexuellen Übergriffe vor.

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