Kein Schwimmunterricht: Schweiz verweigert Einbürgerung

Hat einen Pass: Schweizer Synchronschwimmerin.
Zwei Mädchen nehmen aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht ihrer Basler Schule teil. Ihre Einbürgerungsanträge wurden abgelehnt.

Mädchen, die aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen oder Buben, die Lehrerinnen den Handschlag verweigern, haben in letzter Zeit in unserer Region für Schlagzeilen gesorgt. Jetzt zeigt sich, dass es für die Schüler gravierende Folgen haben kann. Wer nicht in den Schwimmunterricht geht, bekommt nämlich keinen Schweizer Pass – zumindest in Basel.

Es geht um einen konkreten Fall, der aber erst jetzt bekannt geworden ist: Ein 12-jähriges Mädchen und seine 14-jährige Schwester haben in der Region Basel die Einbürgerung beantragt, die zuständige Behörde hat ihnen den Schweizer Pass aber verweigert. Der Grund: Die beiden Mädchen gehen nicht in den Schwimmunterricht und nehmen nicht am Schullager teil, weil das nicht mit ihrem Glauben vereinbar sei. Stefan Wehrle, Präsident der Einbürgerungskommission, argumentiert, wer die Schweizer Staatsbürgerschaft wolle, müsse die Schulpflicht erfüllen. Das sei nicht der Fall, weil die Mädchen nicht an "obligatorischen Schulveranstaltungen" – eben dem Schwimmunterricht und dem Schullager – teilnehmen.

Dabei handelt es sich um einen Präzedenzfall. "Von der Bundesrechtssprechung her ist das absolut klar. Das ist man auf der sicheren Seite", sagt Wehrle im Gespräch mit dem Schweizer Rundfunk. Die betroffene Familie hat auf einen Einspruch gegen die Entscheidung verzichtet.

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