Deutscher bot Sex-Sklavin des "IS" für 8000 Dollar an

Überlebende erzählen von den Gräueltaten der Terroristen.
Via Facebook versuchte ein deutscher "IS"-Anhänger, Sex-Sklavinnen zu verkaufen.

8000 US-Dollar hätte die angebotene Sex-Sklavin kosten sollen. "Warum ist sie so teuer? Hat sie irgendwelche besonderen Fähigkeiten?", will ein Interessent wissen. Almanis Antwort: "Nope. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis." Diese Sätze allein zeigen, wie perfide, kaltblütig und unmenschlich die selbsternannten "Gotteskrieger" sind.

Angeboten wurde die "Sex-Sklavin" auf der Facebook-Seite eines deutschen IS-Anhängers, berichtet die Washington Post. Auch der Name des Menschenhändlers ist bekannt - Facebook reagiert aber schnell und ließ die Seite mittlerweile sperren.

Den Hinweis auf den Menschenhändler bekam die Washington Post vom Middle East Research Institute (Memri), einer Nonprofit-Organisation, die Social-Media-Accounts von dschihadistischen Gruppen überwacht. Ein Sprecher der Organisation teilte der Zeitung auch mit, dass es sich dabei um einen Deutschen handle, der für den "IS" kämpfe. Bisher habe er darauf hauptsächlich um Spenden für den "IS" geworben.

Alleine 1800 Jesidinnen versklavt

Es ist nicht neu, dass der "IS" Sex-Sklaven "besitzt" und mit ihnen handelt. Kurdische Beobachter in Syrien und dem Irak gehen von 1800 Frauen in Händen der Terrormiliz aus - und dabei handelt es sich nur um Jesidinnen. Die gesamte Zahl dürfte bedeutend höher sein.

Umgang mit Sklavinnen geregelt

Bereits im vergangenen Jahr tauchte eine Fatwa, die den Umgang des "IS" mit versklavten Frauen genau regelt, auf. Darin sei auch genau festgelegt, wann IS-Kämpfer Sklavinnen vergewaltigen dürfen.

Die Dokumente zeigen, wie der "IS" sich organisiert, wie Einnahmen protokolliert und wie Häftlinge behandelt würden. Klare Regeln gibt es eben für den Umgang mit Frauen, deren Männer als "Ungläubige" getötet wurden: Sie werden versklavt und misshandelt. Von ihren Kindern sollen sie nicht getrennt werden, die Fatwa legitimiere aber ihre Vergewaltigung. Die Vorschriften besagen demnach zum Beispiel: Vater und Sohn dürfen nicht mit derselben Sklavin Sex haben. Auch dürfe ein "Besitzer" nicht mit zwei Schwestern schlafen. Analverkehr mit weiblichen Gefangenen sei untersagt. Schwangere Sklavinnen dürften nicht abtreiben. Es sei aber auch festgelegt, dass weibliche Gefangene nicht erniedrigt werden dürfen und ihre Besitzer Mitgefühl zeigen müssen.

"Sklaverei ist im Islam verboten"

Bereits 2014 haben islamische Gelehrte in einem offenen Brief an IS-Chef Abu Bakr al-Baghdadi die religiöse Begründung für die Versklavung der Frauen scharf zurückgewiesen: "Die Wiedereinführung der Sklaverei ist im Islam verboten."

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