Vom Umgang mit "Monstern und Bestien"

Vom Umgang mit "Monstern und Bestien"
Menschenrechtsausschuss hält Behandlung geistig abnormer Rechtsbrecher für Folter.

Der Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher "ist Teil eines Systems struktureller Gewalt" und für viele Insassen "psychische und seelische Folter mit jahrelanger scheinheiliger Begründung": Zu diesem Befund kommt der Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Nach dem Skandal um die Verwahrlosung eines 74-jährigen Häftlings hat der Ausschuss Betroffene in mehreren Justizanstalten zu Wort kommen lassen. Tenor: Es fehlt an Respekt, die Insassen haben nichts zu sagen.

100 Prozent Hoffnungslosigkeit

"Stell dich darauf ein, dass du hier stirbst" ist ein oft gehörter Satz, den Eingewiesene zu hören bekommen. Häufig führen als gefährliche Drohung gewertete milieubedingte Unmutsäußerungen in die Anstalt, ohne Hoffnung, je wieder herauszukommen.

"Das ist hier 100 Prozent Hoffnungslosigkeit", sagt ein Insasse. Bei einer mittleren Strafdauer laut Urteil von 965 Tagen werden durchschnittlich 1862 Tage daraus. Ein Gutachter "kommt herein, gibt mir die Hand und sagt: ‚Sie sind gefährlich!‘", berichtet ein Betroffener. Die Untersuchungen dauern zwischen fünf und 30 Minuten, viele verstehen die Tests gar nicht. Häufig erstellen nicht gezielt dafür geschulte Sachverständige bloß Aktengutachten, die in 90 Prozent der Fälle eine Einweisung nach sich ziehen. Die Anhörung bei Gericht erfolgt im Zwei-Minuten-Takt, "da werden 20 Leute in 45 Minuten abgefertigt".

Sie sitzen dann bis zu 23 Stunden pro Tag eingeschlossen, in einer Haftanstalt wie z. B. Krems, die nach außen hin zugleich eine Anstalt für den Maßnahmenvollzug ist. Auch jene sitzen 23 Stunden am Tag, bei denen Klaustrophobie Teil der Diagnose ist. Eine (menschenrechtlich verpflichtende) Distanz zu den "normalen" Rechtsbrechern ist nicht gegeben. "Ein Mal pro Woche gibt es Therapie", weitere Hilfestellung wird verweigert, "das sind Tests, wie weit du gequält werden kannst." Dabei haben viele schon vor Begehung ihrer Straftat um Therapie gebeten und betonen, eine solche hätte die Tat verhindert, doch wurden sie nicht ernst genommen.

Die Rückfallzahlen für aus der Maßnahme entlassene Personen sind wesentlich geringer als für die aus dem Normalvollzug. Trotzdem ist es schwieriger, die Entlassung zu erreichen. "Das Hauptziel des Maßnahmenvollzugs, die Resozialisierung, ist völlig verloren gegangen", konstatiert die Ausschussvorsitzende Marianne Schulze. Stattdessen werde der "angebliche Bedarf nach Feindbildern in Form von Monstern und Bestien" gedeckt und die"Vollkasko-Mentalität" befriedigt.

Verfahrenshilfe für Insassen

Der Ausschuss sieht einen "dramatischen Handlungsbedarf" des Justizministers, der den Maßnahmenvollzug reformieren will, und der Länder:

- Therapie muss unmittelbar beginnen und auch Rehabilitation und Bildung beinhalten.

- Der Angehaltene und seine Angehörigen müssen gehört werden und anwaltlich vertreten sein (Verfahrenshilfe).

- Einrichtungen für die Nachbetreuung, in denen "Probewohnen" stattfinden kann.

- Keine Zwangsbehandlung. "Der war so ferngesteuert, dem hat nur noch die Antenne gefehlt" (ein Insasse).

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