Regress: Missbrauchsopfer haben genug gelitten

Grüne Sozialsprecher Ahmet Demir
Ein Fall führt in Tirol zu einer Abänderung der Regressregelung.

Im vergangenen Jahr wurde folgender Fall bekannt: Die Behörden wollten für die Heimunterbringung einer geistig behinderten Frau in Imst auf deren Vermögen zugreifen. Und damit auch auf 5000 Euro, die der Anwalt der Tirolerin für sie bei der Klasnic-Kommission erstritten hat. Die Frau war als Kind im Benediktinerheim Martinsbühel in Zirl missbraucht worden. Regressforderungen von Missbrauchsopfern soll es künftig nicht mehr geben. Einen entsprechenden Antrag haben am Freitag ÖVP, Grüne und FPÖ im Rechtsausschuss beschlossen. "Missbrauchsopfer haben mehr als genug gelitten. Das Schmerzensgeld, das ihnen zugesprochen wurde, muss unangetastet bleiben", erklärte der Grüne Sozialsprecher Ahmet Demir in einer Aussendung.

Zweierlei Maß

Scharfe Kritik kam hingegen von der Liste Fritz. Der geht die Ausnahmeregelung nicht weit genug. Die Partei fordert, dass keine Form von Schmerzensgeld als Vermögen eingestuft und daher auch nicht regressiert werden kann. "Weder bei einem Missbrauchsopfer aus einem Landesheim noch bei einem Vergewaltigungsopfer noch bei einem Opfer, das überfallen und zusammengeschlagen wurde", dürfte auf Schmerzensgeld zugegriffen werden, meint Andreas Brugger von der Liste Fritz. "Es trifft hier schließlich immer Menschen, denen ein Leid widerfahren ist."

Für Brugger werden durch die Neuregelung "Menschen, denen ein so schweres Unrecht widerfahren ist, dass ihnen ein Schmerzensgeld zugesprochen wird, in zwei Kategorien" eingeteilt. Die Entscheidung nach einjähriger Beratung sei ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, ärgert sich der Landtagsabgeordnete, der auch Jurist ist.

Kommentare