Wespenstich war Arbeitsunfall

Wespenstich war Arbeitsunfall
Vater starb im Betrieb an allergischem Schock, Tochter bekommt Rente.

Die minderjährige Tochter, deren Vater bei der Arbeit in einem Malereibetrieb in OÖ an einem Wespenstich gestorben ist, musste sich vom Gericht sagen lassen: Der Stich tue kaum weh; und das Gift, das die Wespe in den Körper spritzt, sei nicht besonders giftig. Der Vater ist an einem anaphylaktischen Schock gestorben. Ein Wespenstich ist kein Arbeitsunfall, daher steht der Tochter keine Waisenrente von der Unfallversicherungsanstalt zu.

So (ungerecht) ging die Rechtsprechung bisher. Nun aber hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Kehrtwendung gemacht und ausgesprochen, dass ein Wespenstich kein alltägliches Ereignis ist. Die Tochter bekommt die Rente also doch.

Dass der Vater auch in der Freizeit von einer Wespe angegriffen worden wäre, den Stich nicht hätte abwehren und den allergischen Schock nicht hätte verhindern können, liegt nicht auf der Hand – der Unfall samt Todesfolge steht also in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Noch dazu, wo der Mann von seiner Allergie nichts ahnte.

In Juristenkreisen (so auch in der ÖJZ, Manz) wird das neue Urteil als Ausweitung des Unfallversicherungsschutzes gewertet. Demnach sind Insektenstiche und Hunde- oder Schlangenbisse keine alltäglichen Ereignisse mehr und können als Arbeitsunfälle gewertet werden, sofern dadurch eine Gesundheitsschädigung hervorgerufen wurde.

Kein RisikoDass der Arbeitgeber keine besondere Betriebsgefahr geschaffen hat, welche den Unfall wahrscheinlich gemacht oder gar ausgelöst hat, spielt keine Rolle. Der Malereibetrieb, in dem der Mann an dem Wespenstich gestorben ist, liegt zwar im Umfeld von Wiesen und Obstbäumen; ein Risiko für die Angestellten lässt sich daraus allein aber noch nicht ableiten.

Ein ebenfalls von einer unvermuteten allergischen Reaktion betroffener Tiroler Tierarzt blitzte mit seiner Klage gegen eine Unfallversicherung auf Rente übrigens ab: Der Veterinär wurde von einem Meerschweinchen gekratzt, das er gerade behandelte. Atemnot, Schwellungen, Nesselausschläge waren die Folge. Die Allergie macht den Tierarzt in seinem Fach erwerbsunfähig.

Rente bekommt er dennoch keine. In seinem Versicherungsvertrag sind zwar ausdrücklich die Folgen von Insektenstichen enthalten. Die laut OGH-Urteil über einen Kratzer in seine Blutbahn eingedrungenen "harmlosen Meerschweinchen-Epithelien" (Zellen), die eine Allergie auslösten, stehen jedoch nicht unter Versicherungsschutz.

So spitzfindig ist unsere Rechtsprechung.

Kommentare