Wegen HIV-Infektion entlassen: Land Tirol verurteilt

Wegen HIV-Infektion entlassen: Land Tirol verurteilt
Erstmalig in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem HIV-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen.

Einem HIV-positiven Mann ist vom Landesgericht Innsbruck als Schadenersatz für erlittene Diskriminierung unter anderem 35.000 Euro an Entschädigung zugesprochen worden. Laut dem Rechtskomitee Lambda (RKL) hatte das Land den Dienstnehmer innerhalb der Probezeit wegen seiner HIV-Infektion und seiner Homosexualität entlassen. Das Urteil ist einem Gerichtssprecher zufolge nicht rechtskräftig.

"Das Urteil wird von beiden Seiten bekämpft", erklärte der Sprecher des Landesgerichts, Andreas Stutter. Die Klägerseite habe das Urteil beeinsprucht, weil ihr nicht alle Forderungen zugesprochen worden sind. Das Urteil erging laut Lambda am 30. Dezember.

Erstmalig in Geschichte

"Das Landesgericht Innsbruck hat mit seinem richtungweisenden und gerechten Urteil in vorbildlicher Weise Geschichte geschrieben", erklärte der Anwalt des Klägers, RKL-Präsident Helmut Graupner in einer Aussendung am Mittwoch. Erstmalig in der Geschichte hätte somit ein österreichisches Gericht einem HIV-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen.

35.000 Euro Entschädigung

Gemäß dem Tiroler Landes-Gleichbehandlungsgesetz müsse das Land dem Mann über 35.000 Euro (an Entschädigung für die Diskriminierung, Verdienstentgang und Anwaltskosten) sofort sowie überdies lebenslang den Unterschied zwischen seinem jeweils möglichen Einkommen (Pension) und jenem Verdienst (Pension) bezahlen, den er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte, so Graupner.

Als homosexuell geoutet worden

Der Mann soll von seinem Ex-Partner gestalkt und bei seinem Arbeitgeber, dem Land Tirol, als HIV-positiv und homosexuell geoutet worden sein. Auch habe der Ex-Partner ein abgeschlossenes Strafverfahren bekannt gemacht. Daraufhin sei der Mann zu seinem Vorgesetzten zitiert worden, wobei diese Dinge Thema gewesen seien, hieß es. Ihm sei nahe gelegt worden, sich nach einer anderen Stelle umzusehen. Wenige Tage später löste das Land Tirol laut Lambda das Dienstverhältnis auf.

Bei einem anschließenden Schlichtungsgespräch vor der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Tirol habe das Land die Auflösung ausschließlich damit begründet, dass der Dienstnehmer bei seiner Einstellung das Strafverfahren nicht angegeben habe. Der Mann sei aber lange vor dem Einstellungsgespräch freigesprochen worden.

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