Ex-Freundin erwürgt: 20 Jahre Haft

26-Jähriger hatte Ex-Freundin in SOS-Kinderdorf Dornbirn erwürgt - nicht rechtskräftig.

Ein 26-jährige Mann, der im August 2012 im SOS-Kinderdorf Dornbirn seine 21-jährige Ex-Freundin erwürgt haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch des Mordes für schuldig befunden worden. Die Geschworenen zogen sich kurz nach 10.00 Uhr zur Beratung zurück, sie kamen nach rund einer Stunde zu einem einstimmigem Urteil. Der Mann muss demnach für 20 Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mildernd wurde dem Mann sein Geständnis angerechnet, das der 26-Jährige bereits im Ermittlungsverfahren machte. Ebenfalls mildernd wirkte sich die "soziale Verrohung" des Angeklagten aus. Richter Peter Mück erklärte, dies seien die beiden Gründe, warum das Urteil nicht auf lebenslang laute. Verteidiger Simon Mathis erbat für seinen Mandanten Bedenkzeit. Staatsanwalt Karl Wild gab keine Erklärung ab. Der Angeklagte nahm die Entscheidung des Gerichts gefasst auf.

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