Nach Skiunfall: 4-Jähriger soll 4249 Euro zahlen

APA6708224-3 - 01022012 - KITZBÜHEL - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT CI - THEMENBILD - Illustration zum Thema "Wintersportunfälle": Die Mannschaft des OeAMTC-Hubschraubers Christophorus 4 und Männer der Pistenrettung tragen am Mittwoch, 13. Februar 2008, eine verletzte Skifahrerin auf einer Bahre (ARCHIVBILD). APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Julian wurde mit dem Hubschrauber ins Spital geflogen. Und bekam dafür eine teure Rechnung.

Herr Julian P.“ steht auf dem Briefkopf der Rechnung, die er Sonntag grinsend in die Kameras hält: 4249,40 Euro macht sie aus, für einen Einsatz der Flugrettung nach einem Skiunfall. Mit dieser Zahl und der Rechnung wird der „Herr Julian“ aber wohl wenig anfangen, denn er kann sie noch gar nicht lesen: Julian ist erst vier Jahre alt.

Seine Eltern aus Rum in Tirol jedoch erschraken zuerst heftig über das Schreiben, dann wunderten sie sich über dessen Zustandekommen. Ihr Sohn ist Ende Dezember bei einem Skikurs gestürzt. Er brach sich ein Bein. Ein Notarzt, der ebenfalls auf der Piste unterwegs war, schiente das Bein provisorisch und forderte Hilfe an. Es landete ein Rettungshubschrauber, der den Vierjährigen ins Spital flog.

Nun erhielt der kleine Patient die Rechnung für den Einsatz und das völlig zu Recht, auch wenn es merkwürdig anmutet: Denn bei Unfällen im alpinen Bereich zahlt die Sozialversicherung Hubschraubereinsätze nicht, auch nicht, wenn es um Kinder geht (siehe nebenstehendes Interview).

Doppeltes Pech für Julians Eltern: Sein Vater Harald hat zwar eine private Versicherung, doch übersehen, die Deckung nach der Geburt des Sohnes erweitern zu lassen. Julian war damit nicht unfallversichert.

Transportiert wurde Julian im Dezember von einem „Martin“-Rettungshubschrauber, der zur Flotte des Tiroler Unternehmers Roy Knaus gehört. Der Firmenchef betonte Sonntag auf KURIER-Anfrage, den Fall persönlich nicht zu kennen. „Mir ist diese Sache nicht bekannt, aber ich schaue mir das gerne an.“

„Besonderer Einzelfall“

Die Sache scheint aber für die Familie ein gutes Ende zu nehmen. Gegenüber dem ORF teilte ÖVP-Landesrat Bernhard Tilg mit, dass es sich hier um „einen besonderen Einzelfall“ handle. Er wolle Familie P. deshalb gerne helfen. Allerdings halte er es generell für richtig, dass es bei Sport- und Freizeitunfällen keine Kostenübernahme durch das Land und die Sozialversicherung gäbe.

Konträr die Auffassung von Erwin Zangerl, SPÖ-Präsident der Arbeiterkammer Tirol: Er kritisierte bereits mehrmals die Unterscheidung in Freizeitunfälle und Notfälle. Dies sorge nur für Rechtsunsicherheit. Alle Patienten müssten gleich behandelt werden.

KURIER: Wie sieht die Verrechnung von Hubschraubereinsätzen allgemein aus?

Prinzipiell gibt es Rechnungen nur bei Freizeit- und Sportunfällen im alpinen Bereich. Das betrifft Skifahren, Wandern am Berg, aber auch Trendsportarten wie Canyoning oder Drachenfliegen. Die Sozialversicherung zahlt bei solchen Unfällen nicht. Aber das trifft nicht nur die Flug-, sondern auch die Bergrettung, wenn etwa ein Skifahrer mit dem Akja transportiert werden muss.

Wie viele Einsätze dieser Art hat der ÖAMTC?

Übers Jahr sind das 13 Prozent aller Einsätze. Wir haben aber auch festgestellt, dass weit mehr als 90 Prozent der Betroffenen private Versicherungen haben, die das dann abdecken, von Kreditkarten bis zum Alpenverein. Da sind dann oft schon auch Bergekosten-Versicherungen dabei.

Wie schaut das bei allen anderen Unfällen aus?

Da zahlt die Sozialversicherung eine Pauschale, die liegt derzeit bei unter 1000 Euro. Aber auch diese Pauschalen sind bei Weitem nicht kostendeckend, aber die Patienten haben da nie von uns Rechnungen bekommen. Früher sind wir auf diesen Kosten sitzen geblieben, mittlerweile haben wir neun unterschiedliche Lösungen mit den Bundesländern, die dann die Kosten übernehmen.

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