Homo-Ehe: Künftig Jawort und Trauzeugen

Andächtig tauschen Stephan Wolfsdorfer (l) und Hasso Müller-Kittnau im Saarbrücker Rathausfestsaal die Ringe (Archivfoto vom 01.08.2001). Seit 1998 hat Rot-Grün viele Reformprojekte angepackt - Homosexuelle können seit 2001 rechtlich anerkannte Partnerschaften eingehen. In wichtigen Punkten wie Namens-, Unterhalts- und Erbrecht sind sie Eheleuten gleichgestellt. Foto Becker & Bredel (zu dpa-Themenpaket "Rückschau" vom 20.11.2005) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Eine Zeremonie wie bei einer Hetero-Hochzeit steht jetzt österreichweit auch Homo-Paaren zu.

. Wien war in dieser Frage immer schon anders. „Auch bei der Eingetragenen Partnerschaft konnte bei uns das Brauchtum mit Jawort, Kuss und Anstecken des Ringes von Anfang an gepflogen werden wie bei einer Braut-Hochzeit unter heterosexuellen Paaren“, sagt Beatrix Hornschall, die Leiterin der MA 35 (Standesämter).

Österreichweit sah das bisher anders aus. Gleichgeschlechtliche Paare beschwerten sich über nüchterne „Beamtshandlungen“ auf Bezirkshauptmannschaften. Dort wurde ihnen die Mitnahme von Trauzeugen verwehrt und die traditionelle – tunlichst mit Ja zu beantwortende – Frage nach dem Wunsch, gemeinsam durch Dick und Dünn zu gehen, nicht gestellt. Viele wichen deshalb zur Zeremonie nach Wien aus.

Der Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass die so genannte „Homo-Ehe“ überall auf ähnliche Weise geschlossen werden darf, wie die Ehe zwischen Mann und Frau. Mit Jawort und Trauzeugen, denen eine besondere Stellung bei der Begründung der Partnerschaft einzuräumen ist. Zwingend anwesend sein müssen sie nicht.

Wo die Zeremonie zur Eintragung der Partnerschaft stattfinden soll, darüber ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Der Verfassungsgerichtshof hat ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet, weil im Gesetz nur von den „Amtsräumen“ die Rede ist, Trauungen hingegen an jedem Ort (z. B. in einem Schloss oder auf einem Schiff) vorgenommen werden dürfen. In Wien muss das gleichgeschlechtliche Paar die Urkunde im Amt unterschreiben, auf Wunsch rückt der Standesbeamte dann zur feierlichen Überreichung an einen festlicheren Ort aus.

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