Verpartnerung: Nur bis November kann überall geheiratet werden

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Ein steirisches Bauern-Paar hat den Amtsraumzwang bekämpft. Mit teilweisem Erfolg.

Gleichgeschlechtliche Partner, die am Ort ihrer Wahl wie zum Beispiel dem Riesenrad oder einem Schiff heiraten wollen, müssen sich beeilen. Die jüngst gefällte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), die den Amtsraumzwang für die Eingetragene Partnerschaft (vulgo: Homo-Ehe) als diskriminierend verurteilt hat, öffnet ein skurriles Zeitfenster von drei Monaten. Am 1. November tritt ein neues Personenstandsgesetz in Kraft, in dem der als verfassungswidrig aufgehobene Passus erneut festgeschrieben ist.

Ab diesem Zeitpunkt müssen gleichgeschlechtliche Paare, die einander das Jawort geben, wieder zur zuständigen Behörde pilgern; bis die (neue) Bundesregierung den Rechtsbruch repariert.

Verpartnerung: Nur bis November kann überall geheiratet werden
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Die Steirer Felix Moser und Manfred Hörmann (sowie ein Wiener Paar) haben gemeinsam mit ihrem Anwalt Helmut Graupner das Erkenntnis des Höchstgerichts erkämpft. Der 37-Jährige und der 43-Jährige, die seit zehn Jahren gemeinsam leben, wollten auf ihrem Bauernhof in der Gemeinde Stallhofen heiraten. Das wurde abgelehnt.

Blauer Brief

„Hier sind wir zu Hause“, sagt Moser, Sozialpädagoge für traumatisierte Kinder wie sein Partner: „Hier sind unsere Familien, unsere Leut’, wir wollen das in der Gemeinde kundtun. Aber die Behörde zwingt uns, auf die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg zu fahren.“

Dort erledige man seine Amtswege. „Und wenn wir dann mit dem blauen Brief zurückkommen, können wir den Freunden sagen: ,Dieses Mal war es keine Verkehrsstrafe für zu schnelles Fahren, diesmal haben wir geheiratet‘.“

Heterosexuellen Paaren bleibt das erspart, die können heiraten, wo sie wollen. Und sei es im Heißluftballon, sofern der Standesbeamte einsteigt. Die Politik mache den gleichgeschlechtlichen Paaren das zu Fleiß, meint Moser. Sie gehe von der fixen Idee aus, „die Ehe werde nur zur Zucht der neuen Staatsbürger geschlossen“. Deshalb werde die Homo-Ehe nur unter Beifügung „absurder Bestimmungen“ geduldet. Etwa jener, dass statt „Familienname“ im Ausweis der Partner „Nachname“ steht, „so als gehörten wir nicht zur Familie. Aber auch wir sind Brüder, Onkel ...“ Moser und Hörmann wollen „keinen Applaus und keine Sonderrechte, wir wollen die Anerkennung der Gemeinschaft“.

Laut Anwalt Graupner hat die Bundesregierung im neuen Gesetz einige „bösartige Diskriminierungen der Eingetragenen Partnerschaft“ beseitigt (siehe Zusatzinformation). Es wäre genügend Zeit gewesen, auch noch den verfassungswidrigen Amtsraumzwang zu streichen.

Moser und Hörmann sowie das Wiener Paar, das am Riesenrad heiraten wollte, können das dreimonatige Zeitfenster übrigens selbst nicht nutzen. Ihr Antrag geht über den Landeshauptmann zurück an die erste Instanz, das ist mühsam und dauert.

Nationalrat

Am 4. Juli hat der VfGH sein Erkenntnis veröffentlicht, mit dem der Zwang, die Eingetragene Partnerschaft im Amtsraum zu schließen, aufgehoben wurde. Am selben Tag hat der Nationalrat das neue Personenstandsgesetz beschlossen, in dem diese Bestimmung wieder enthalten ist.

Reformen

Mithilfe früherer VfGH-Klagen hat das Rechtskomitee Lambda (Präsident Graupner) bereits erreicht, dass auch bei der Homo-Ehe Trauzeugen nominiert werden dürfen, das Jawort gegeben wird und Doppelnamen mit Bindestrich geführt werden.

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