Kammerlander muss nach Unfall nicht ins Gefängnis

Hans Kammerlander hatte bei dem Autunfall 1,48 Promille.
Im Prozess wegen fahrlässiger Tötung stimmte der Bergsteiger einem Vergleich zu.

Der Südtiroler Extrembergsteiger Hans Kammerlander hat nach einem Verkehrsunfall, bei dem der Alpinist schwer verletzt und ein 21-jähriger Südtiroler getötet worden war, einem gerichtlichen Vergleich zugestimmt. Zwei Jahre Haft auf Bewährung und ein Jahr Führerscheinentzug lautet das Ergebnis, berichtete die Internetplattform Südtirol Online am Donnerstag.

Kammerlander musste sich wegen fahrlässiger Tötung und Trunkenheit am Steuer vor Gericht verantworten. Nun sei bereits in der Vorverhandlung am Landesgericht Bozen unter Richter Emilio Schönsberg der gerichtliche Vergleich abgeschlossen worden. Weil Kammerlander nicht vorbestraft ist, sei die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden, heißt es vom Gericht. Der Unfall hatte sich am 26. November 2013 auf der sogenannten "Uttenheimer Länge" zwischen Uttenheim und Mühlen in Taufers im Südtiroler Pustertal ereignet. Der 56-Jährige soll mit 1,48 Promille Alkohol im Blut mit seinem Wagen auf die Gegenfahrbahn geraten und drei Autos gestreift haben, bevor er mit dem Wagen des Opfers kollidierte.

Der 21-jährige René Eppacher starb, vier weitere am Unfall beteiligte Personen wurden leicht verletzt. "Wer trinkt und fährt, hat Schuld. Mit den Konsequenzen muss ich leben", sagte Kammerlander damals im KURIER-Gespräch.

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