Vergewaltigung erfunden: Tandemsprung ins (Un-)Glück

Ein Bild aus glücklicheren Tagen
Bevor Fallschirmlehrer in Haft musste, zog Ex-Lebensgefährtin falsche Aussage zurück.

Das war buchstäblich in letzter Minute. Zu Silvester 2015 bekam Walter W. die Aufforderung zum Haftantritt, am 4. Jänner 2016 erreichte ihn eine Nachricht seiner Ex-Lebensgefährtin per eMail: "Mit jedem Tag fällt es mir schwerer damit zu leben, dass ich 2011 falsche Aussagen über dich gemacht habe. Never ever ging ich davon aus, dass es so schlimm für dich endet. Ich wollte dich nur los werden ... Kannst du mir verzeihen?"

W.’s Anwältin Vera Weld stellte sofort einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens, der Haftantritt wurde dadurch gehemmt, jetzt ist das Gericht am Zug.

Vergewaltigung erfunden: Tandemsprung ins (Un-)Glück
wiederaufnahme
Es war ein Fallschirmsprung ins Glück. Oder mitten hinein in die Katastrophe, wie sich nachträglich zeigte. Nora S. (Name geändert) bekam 2011 von ihrer Freundin zum Geburtstag einen Tandemsprung beim Fallschirmsprunglehrer und Tandem-Master Walter W. geschenkt. Bei W. und Nora S. funkte es, er zog bei ihr ein, die Lebensgemeinschaft dauerte drei Monate und war nicht friktionsfrei. Der 54-jährige Fallschirmsprunglehrer zog allerdings nicht rechtzeitig die Reißleine.

Mutters Regiment

Es kam täglich ihre Mutter ins Haus, die ihre Tochter zur Hausarbeit einteilte und auch sonst ein ziemliches Regiment führte. Eines Sonntags läutete sie das Liebespaar um acht Uhr Früh aus dem Bett, da verlor W. die Beherrschung. Er beschimpfte die Mutter, die daraufhin ankündigte, nie wieder zu erscheinen, so lange er mit Nora zusammen sei.

"Ich jubilierte, aber das wurde zum Bumerang", erzählt W. dem KURIER. Das Verhältnis zwischen ihm und Nora S. kühlte merklich ab, sie warf ihm vor, ihre Mutter vertrieben zu haben.

Am 30. Juli 2011 brach sie wieder einen Streit vom Zaun, sperrte sich am WC ein, kam zitternd wieder heraus (W. dachte, "sie hat einen Nervenzusammenbruch"), gab ihm einen Rempler, als er sie stützen wollte und rannte zu den Nachbarn. Er lief ihr nach, aber die Nachbarin – eine Freundin der Mutter von Nora S. – erklärte, Nora brauche jetzt Ruhe. Fünf Minuten später standen zwei Einsatzfahrzeuge der Polizei vor der Tür.

Walter W. wurde beschuldigt, versucht zu haben, Nora S. zu vergewaltigen. Er habe sie zu Boden gedrückt, sich auf sie gesetzt, ihr das T-Shirt hinaufgeschoben. Es sei nur deshalb beim Versuch geblieben, weil sie sich befreien und die Flucht habe ergreifen können.

Nicht einmal zerrauft

W. sagt: "Sie hatte keine Kratzer, keinen blauen Fleck, sie war nicht einmal zerrauft. Sie muss sich die Geschichte am WC ausgedacht haben."

Er wurde trotzdem vom Landesgericht Wr. Neustadt wegen versuchter Vergewaltigung zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. "Ein Hexenverbrennungsprozess", sagt W. "Bis dahin glaubte ich an den Rechtsstaat, aber es war wie in einem schlechten Film."

Wenige Tage nach dem Urteil bekam W. einen Herzinfarkt. Krankenhausaufenthalte, Therapien folgten, das Urteil wurde rechtskräftig, Anträge auf Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen genehmigt.

Eine Mikrobiologin und ein Körpersprachespezialist, der bei der Kriminalpolizei als Vernehmungstechniker im Einsatz ist, erstellten im Auftrag von Anwältin Weld Gutachten über die Glaubwürdigkeit der Kronzeugin. Sie analysierten das Video, das von der Einvernahme von Nora S. aufgenommen worden war.

Einschätzung: "Eine schlechte Schauspielerin, da sitzt kein Opfer." Zwei Anträge auf Wiederaufnahme wurden trotzdem abgewiesen.

Gesehen hat W. seine Ex-Lebensgefährtin nur noch ein Mal. Eine Woche nach der angeblichen Tat holte er in Begleitung eines Freundes und der Polizei sein vor dem Haus geparktes Auto ab, da habe sie ihm "ins Gesicht gegrinst."

Verleumdung verjährt

Ob Nora S. erfahren hat, dass W. Anfang dieses Jahres tatsächlich seine zwei Jahre Haft absitzen muss, ist ungewiss. Wahrscheinlich ist aber, dass sie die Verjährungsfrist von drei Jahren für Verleumdung abgewartet hat.

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