21 Jahre Warten auf ein Urteil

21 Jahre Warten auf ein Urteil
Zivilverfahren dauern immer länger, besonders brisant bei Trennungen.

Die Zivilverfahren in Österreich – vom Nachbarschaftsstreit über Schadenersatzklagen bis zur strittigen Scheidung – dauern immer länger. Durchschnittlich vergehen 19 bis 20 Monate, bevor das Urteil eines Landesgerichts gefällt ist. Ein halbes Jahr müssen Wiener Scheidungskinder derzeit warten, bis das Gericht dem Vater oder der Mutter das umstrittene Besuchsrecht zuspricht. Die Klärung, wer von beiden das Sorgerecht bekommt, dauert viereinhalb Monate.

Dabei gab es vor drei Jahren noch mehr als doppelt so viele Obsorgeverfahren, die damals in der Regel aber nur zwei Monate dauerten.

Die Wiener Familienrichterin Doris Täubel-Weinreich führt die längere Verfahrensdauer darauf zurück, dass viele Eltern ihren Konflikt außergerichtlich regeln. Wenige, dafür aber umso härtere und dadurch nur langwierig zu lösende Fälle bleiben für die Richter über.

Außerdem bringen die nun österreichweit eingeführten Begutachtungen durch die Familiengerichtshilfe zwar mehr Qualität für die Entscheidungen, eine Beschleunigung geht damit freilich nicht einher.

Das ist aber alles noch gar nichts gegen einen Unterhaltsprozess in Salzburg, der seit 21 Jahren in erster Instanz anhängig ist. Es geht um die Klage einer streitbaren Frau, die nach der Scheidung von ihrem Ex-Mann mehr Unterhalt bekommen möchte. Der Mann ist pensionierter Universitätsprofessor, der Krieg mit seiner Ex-Frau und das Verfahren haben den 72-Jährigen krank gemacht. Er bezweifelt, dass er überhaupt noch ein Urteil erleben wird.

Acht Richter

Das Hauptverfahren hat bisher acht Richter verbraucht, einer war befangen, einer ausgeschlossen, zwei gingen in Karenz, vier wechselten zu anderen Gerichten. Es gab bisher 32 Tagsatzungen, wobei ein Richter nur alle zwei Jahre einen Termin anberaumt haben soll. Zwischendurch war der ganze Akt im Gericht acht Monate lang unauffindbar.

Im April verdonnerte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den "Wiederholungstäter" Österreich wegen der exzessiv langen Verfahrensdauer dazu, dem beklagten Uniprofessor 30.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Die Entscheidung wurde "mit Vorrang" gefällt, was in Straßburg Seltenheitswert hat.

Ein Ende des Verfahrens in Salzburg ist dennoch nicht in Sicht. Justizminister Wolfgang Brandstetter hat in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Harald Stefan die Verzögerungen unter anderem mit dem "umfassenden Ausschöpfen sämtlicher gesetzlich eingeräumter Rechtsmittel auch durch den Beklagten" begründet.

Diese Rechtfertigung lässt der EGMR allerdings nicht gelten, damit müsse der Justizapparat fertig werden.

Zanksüchtig

Die Einsprüche des 72-Jährigen hängen laut seiner Anwältin Petra Patzelt auch damit zusammen, dass die Ex-Frau "zanksüchtig" sei. Noch während aufrechter Ehe (von der ein Richter gemeint habe, sie sei noch nicht zerrüttet genug) habe die Frau über einen Anwalt mehr Haushaltsgeld einbringlich gemacht. Nachts sei er nach ständigen Debatten von ihr mit der Botschaft aufgeweckt worden: "Es ist aber doch so, wie ich sage."

Die Dame müsse stets das letzte Wort haben, auch vor Gericht. Sie laufe ständig zu den Richtern, wobei es ihr gelinge, diese auf ihre Seite zu ziehen. "Mein Mandant bekommt einfach nie Recht", sagt Anwältin Patzelt zum KURIER: "Selbstverständlich schöpft er sämtliche Rechtsmittel aus."

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