Stärkung der Minderheitenrechte

Und auch in den Ländern muss man sich damit herumschlagen – vor allem in Kärnten gebe noch allzu großzügige Pensionsregelungen.
Kärnten will mit Novellierung Vorreiterrolle einnehmen/ Beugestrafen sind möglich.

Hypo, Seenkauf, HCB – Kärnten hat in Sachen U-Ausschüsse im Bundesländervergleich deutlich die Nase vorne. Nun will das südlichste Bundesland mit dem neuen U-Ausschussgesetz eine Vorreiterrolle einnehmen – mit deutlicher Stärkung der Minderheitenrechte, der Möglichkeit der Opposition, den Vorsitzenden zu stellen und der gesetzlichen Verpflichtung zu einem objektiven Abschlussbericht.

Die Landtagsklubs der Kärntner Regierungskoalition gaben am Donnerstag bekannt, dass sie sich auf ein neues U-Ausschussgesetz geeinigt hätten. Herwig Seiser (SPÖ), Barbara Lesjak (Grüne) und Markus Malle (ÖVP) sprachen von einem "Meilenstein". Dieser werde hinsichtlich Stärkung der Minderheitenrechte für andere Bundesländer Vorbildwirkung haben, glaubt Lesjak. So wird künftig das Einsetzen eines U-Ausschusses durch den Antrag von einem Viertel der Abgeordneten im Landtag möglich sein. Diese Regelung ist ansonsten nur in Salzburg zu finden. In der Steiermark, Tirol oder Wien ist beispielsweise das Einverständnis von rund einem Drittel der Abgeordneten notwendig.

Weiters muss der Vorsitzende eines U-Ausschusses in Kärnten nach der Novellierung zwingend einer der neun beteiligten Abgeordneten (im Landtag sitzen 36 Abgeordnete, Anm.) sein. "Damit geht unser Gesetz sogar weiter als jenes des Bundes. Dort führt der Parlamentsdirektor den Vorsitz", führte Malle aus. "Bald hat auch die Opposition das Recht, den Vorsitzenden zu nominieren", ergänzte Seiser, der das Gesetz als "Indiz für die Abschaffung des Proporzes in Kärnten" wertet.

"Abdrehen" unmöglich

Um ein zügiges Vorgehen zu gewährleisten, ist das Beweisverfahren mit zwölf Monaten begrenzt. Durch die Regelung, dass nun gesetzlich zwingend ein objektiver Abschlussbericht im Teil A sowie eine politische Bewertung im Teil B vergesehen sind, werde das "Abdrehen" eines U-Ausschusses, wie in der Vergangenheit vorgekommen, unmöglich gemacht, hieß es in einer Aussendung des Landtags.

Der Ausschuss werde auch mit einer besseren Handhabe gegen das Fernbleiben von Zeugen ausgestattet, sagte Seiser. Dieses "Schwänzen" wird künftig durch die Möglichkeit von Beugestrafen erschwert. Auch Eilprüfungen durch den Rechnungshof können vom Ausschuss beauftragt werden. Die Zeugen stehen bei ihrer Befragung unter Wahrheitspflicht – Falschaussagen sind somit strafbar.

In der nächsten Landtagssitzung Anfang Februar soll über den Gesetzesentwurf, der Kritik vom Team Stronach und der FPÖ erntete, abgestimmt werden. Das neue Gesetz könnte noch vor dem Sommer in Kraft treten. Aktuelle Verfahren, wie etwa der HCB-U-Ausschuss, werden allerdings nach der alten Regelung durchgeführt.

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