Türsteher in Salzburg vor Gericht

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der 31-Jährige soll Gäste schwer verprügelt haben. Er ist in Deutschland bereits einschlägig vorbestraft.

Ein 31-jähriger Fabriksarbeiter ist während seiner Funktion als Türsteher in einer Diskothek in St. Johann im Pongau im Zeitraum 2008 bis 2010 laut Anklage so gewaltsam vorgegangen, dass er insgesamt sieben Lokalbesucher zum Teil schwer verletzt haben soll. Der deutsche Staatsbürger bestritt heute, Montag, vor einem Salzburger Strafrichter die Vorwürfe. Er sprach von einer Racheaktion.

Faustschläge und Fußtritte

"Die Leute waren angefressen, weil sie das Lokal verlassen mussten", sagte der Beschuldigte bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg zu Richter Christoph Weber, warum er die Anschuldigungen als eine Retourkutsche der "Rausgeworfenen" betrachtet. Der Anklage zufolge hat er im Eingangsbereich der Disco, aber auch im Inneren vorwiegend Faustschläge und Fußtritte ausgeteilt. Einmal prallte ein Besucher gegen eine Säule, ein anderer gegen eine Schwingtüre. In einem weiteren Fall soll der 31-Jährige einen Mann so fest gestoßen haben, dass dieser auf eine Lokalbesucherin fiel. Sie stürzte und wurde dabei verletzt.

Die Staatsanwaltschaft listete zahlreiche Verletzungen auf, welche die sieben Betroffenen erlitten haben: Prellungen, Abschürfungen, Nasenbeinbruch, Gehirnerschütterung, Trommelfellperforation und Zahnschädigung.

Ein 30-jähriger Zeuge belastete den Angeklagten heute schwer: Der Türsteher habe ihm am 27. Dezember 2008 insgesamt vier Faustschläge verpasst. Ob er sich denn sicher sei, dass es der Beschuldigte war, fragte der Richter. "Ja, er war es. Er hatte keinen guten Ruf als Türsteher - dass er mehr körperlich schlichtet", antwortete der Zeuge.

In Deutschland vorbestraft

Die letzte Hauptverhandlung in dieser Causa fand vor vier Jahren statt und wurde zur Befragung von weiteren Zeugen vertagt. Doch dann war der in Deutschland einschlägig vorbestrafte Angeklagte für die Behörden nicht greifbar, bis er sich schließlich doch wieder meldete.

Der Prozess ist wegen der langen Verhandlungspause heute neu durchgeführt worden. Als zweiter Termin wurde der kommende Mittwoch anberaumt. Staatsanwältin Claudia Schmidhofer warf dem Beschuldigten auch noch Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz im Jahr 2011 vor. Der Deutsche zeigte sich zwar zum Eigenkonsum kleiner Mengen geständig, Drogen gewinnbringend weiterverkauft habe er aber nicht, erklärte sein Verteidiger.

Ein 31-jähriger Fabriksarbeiter ist während seiner Funktion als Türsteher in einer Diskothek in St. Johann im Pongau im Zeitraum 2008 bis 2010 laut Anklage so gewaltsam vorgegangen, dass er insgesamt sieben Lokalbesucher zum Teil schwer verletzt haben soll. Der deutsche Staatsbürger bestritt heute, Montag, vor einem Salzburger Strafrichter die Vorwürfe. Er sprach von einer Racheaktion.

Faustschläge und Fußtritte

"Die Leute waren angefressen, weil sie das Lokal verlassen mussten", sagte der Beschuldigte bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg zu Richter Christoph Weber, warum er die Anschuldigungen als eine Retourkutsche der "Rausgeworfenen" betrachtet. Der Anklage zufolge hat er im Eingangsbereich der Disco, aber auch im Inneren vorwiegend Faustschläge und Fußtritte ausgeteilt. Einmal prallte ein Besucher gegen eine Säule, ein anderer gegen eine Schwingtüre. In einem weiteren Fall soll der 31-Jährige einen Mann so fest gestoßen haben, dass dieser auf eine Lokalbesucherin fiel. Sie stürzte und wurde dabei verletzt.

Die Staatsanwaltschaft listete zahlreiche Verletzungen auf, welche die sieben Betroffenen erlitten haben: Prellungen, Abschürfungen, Nasenbeinbruch, Gehirnerschütterung, Trommelfellperforation und Zahnschädigung.

Ein 30-jähriger Zeuge belastete den Angeklagten heute schwer: Der Türsteher habe ihm am 27. Dezember 2008 insgesamt vier Faustschläge verpasst. Ob er sich denn sicher sei, dass es der Beschuldigte war, fragte der Richter. "Ja, er war es. Er hatte keinen guten Ruf als Türsteher - dass er mehr körperlich schlichtet", antwortete der Zeuge.

In Deutschland vorbestraft

Die letzte Hauptverhandlung in dieser Causa fand vor vier Jahren statt und wurde zur Befragung von weiteren Zeugen vertagt. Doch dann war der in Deutschland einschlägig vorbestrafte Angeklagte für die Behörden nicht greifbar, bis er sich schließlich doch wieder meldete.

Der Prozess ist wegen der langen Verhandlungspause heute neu durchgeführt worden. Als zweiter Termin wurde der kommende Mittwoch anberaumt. Staatsanwältin Claudia Schmidhofer warf dem Beschuldigten auch noch Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz im Jahr 2011 vor. Der Deutsche zeigte sich zwar zum Eigenkonsum kleiner Mengen geständig, Drogen gewinnbringend weiterverkauft habe er aber nicht, erklärte sein Verteidiger.

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