Traumatisierter Sanitäter erhält Job wieder

Bei der Amokfahrt wurden drei Menschen getötet und 36 verletzt.
Grünes Kreuz nahm die Kündigung eines Mitarbeiters zurück, der Zeuge der Grazer Amokfahrt war.

Eine gute Wendung nahm der Fall jenes Steirers, der vom Grünen Kreuz Pöllauer Tal gekündigt wurde: Der Mann kann seinen Job wiederhaben, wenn er ihn noch möchte. Er verlor den Arbeitsplatz, weil er als Zeuge der Amokfahrt in Graz unter psychischen Folgen litt und in Krankenstand ging.

Peter H. war am 20. Juni mit seiner Mutter in der Grazer Innenstadt unterwegs. Die beiden gehörten zu jenen Passanten, die sich gerade noch mit einem Sprung zur Seite vor dem Geländewagen des 26-jährigen Alen R. retten konnten. Bekanntlich starben drei Menschen, 36 wurden verletzt.

Der Steirer litt seither an Angstzuständen und Albträumen. Als er nach seinem Urlaub den Dienst beim Grünen Kreuz wieder antreten sollte, meldete er sich zunächst telefonisch krank. Wegen der Folgen der Amokfahrt war der Sanitäter zuerst in stationärer Behandlung, derzeit braucht er noch ambulante Betreuung. So weit gingen die Meinungen zwischen dem Betroffenen und seinem Dienstgeber Erich Rechberger konform. Doch der Leiter der Regionalstelle des Grünen Kreuzes beteuerte, keine Krankenstandsbestätigung bekommen zu haben: "Es gibt Arbeitnehmerrechte und -pflichten", begründete er die Entlassung. Er habe nachgefragt und dann noch "vier Tage gehadert".

Arbeiterkammer klagte

H. wandte sich an die Arbeiterkammer, die auf Wiedereinstellung klagte. Es sei zwar rechtlich möglich, Angestellte während des Krankenstandes zu kündigen, betont Arbeitsrechtsexpertin Christine Belec. "Aber man kann jede Kündigung anfechten. Mein Mandant will wieder eingestellt werden."

AK-Präsident Josef Pesserl forderte ein "Zurück zur Menschlichkeit": Die Reaktion des Grünen Kreuzes auf einen traumatisierten Mitarbeiter sei "skandalös, unmenschlich und herzlos". Im September hätte der Prozess vor dem Zivilgericht starten sollen, doch soweit kommt es nun nicht mehr. Franz Prall, Vereinsobmann des Grünen Kreuz Steiermark, betonte nach einem Treffen mit Pesserl, Peter H. könne seinen Job behalten. Die Rechtsauffassung des Regionalstellenleiters sei wohl falsch gewesen. Allerdings sei noch offen, in welcher Form der Steirer beschäftigt wird: Rettungssanitäter oder -fahrer müssen laut Gesetz psychisch für diesen Dienst geeignet sein. Man werde eine andere Einsatzmöglichkeit finden, versprach Prall.

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