Tödlicher Schuss auf Freund: Mordanklage steht

Der Tatort am 5. Februar 2015 in Tannham bei Straßwalchen (Salzburger Flachgau)
53-Jähriger wurde im Februar auf offener Straße erschossen. Schütze spricht von einem "Versehen".

Zwei Bekannte treffen einander zufällig bei einer Kfz-Werkstatt in Tannham bei Straßwalchen, Salzburg. Sie begrüßen einander mit Bussis auf die Wangen, plaudern und lachen. Ihre Unterhaltung setzen sie bei einem Spaziergang fort, als plötzlich ein Schuss fällt.

Der 53-jährige Musa A. bricht auf der Straße zusammen, stirbt kurz darauf an inneren Blutungen. Der Schütze Said M. behauptet später, es sei ein Unfall gewesen. Die Staatsanwaltschaft Salzburg geht in ihrer Anklage aber eindeutig von Mord aus. Das Motiv ist unklar.

Rätsel um Motiv

Dazu lieferte der 54-Jährige, der seit dem Vorfall am 5. Februar in Haft ist, eine recht fantasievolle Geschichte ab: Sein Landsmann habe ihn schon bei der Werkstätte beleidigt und angegriffen. Er habe Angst vor ihm gehabt und daher zum Spaziergang seine Waffe mitgenommen, die in einem Plastiksack im Kofferraum seines Autos lag.

Als ihn Musa A. erneut beschimpft haben soll, habe er mit der Pistole in den Boden schießen wollen – "als Warnung", wie er behauptet. Durch das Repetier-Geräusch sei sein Kontrahent, der etwa eineinhalb Meter vor ihm ging, aufmerksam geworden und habe Anstalten gemacht, sich auf ihn zu stürzen. Bei einer Ausweichbewegung sei er auf der eisglatten Straße ausgerutscht. Dabei habe sich ein Schuss gelöst, der sein Opfer mitten ins Herz getroffen hatte.

Schutzbehauptung?

Den Sachverständigen erscheint diese Version unglaubwürdig. Weder war die Straße entlang eines Waldes an diesem Tag eisig, noch sieht der Schusskanal in der Brust des Toten nach einem versehentlichen Treffer aus. Auch die Erklärung, er habe die Waffe (die er übrigens illegal besessen hat) nur zur Verteidigung mitgenommen, halten die Ermittler für eine Schutzbehauptung – laut Zeugen gab es keinen Streit.

Die Männer kannten einander seit fast zehn Jahren, ihre Kinder waren sehr gut befreundet. "Über das wahre Motiv kann man nur spekulieren. Eine Beleidigung hat für diesen Gewaltausbruch schon reichen können", sagt Rechtsanwalt Stefan Rieder vom Weißen Ring, der vor Gericht Schmerzengeld für die Angehörigen fordern wird.

Der Todesschütze ist drei Mal wegen Körperverletzung vorbestraft, wobei ihm die Haftstrafen bedingt nachgesehen worden sind. Zum Zeitpunkt des Mordes war der arbeitslose, fünffache Vater auf Bewährung. Jetzt droht ihm lebenslange Haft.

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