Taubenjagd mit über 80 erlegten Vögeln blieb straffrei

Taubenplage rief Jäger auf den Plan
Strafverfahren: Aufwendige Ermittlungen gegen vier Männer, die aus "vernünftigem Grund" schossen.

"Es war wie im Krieg", schilderte der Zeuge S. Es habe von überall gekracht und gedonnert, und es seien überall verletzte Vögel herum geflattert. Er habe Angst gehabt, selbst von den Kugeln getroffen zu werden.

Die Taubenjagd in der Nähe von Mistelbach, NÖ, im September 2014 sorgte für beträchtliches Aufsehen und zog einen Rattenschwanz an Ermittlungen nach sich. Vier Herren, darunter ein Landwirt und der Jagdleiter der Ortschaft, erlegten binnen weniger Stunden mit Schrotmunition 80 bis 100 Tauben. Es handelte sich vorwiegend um verwilderte Haustauben. Ein Jäger, der am Bahndamm Stellung bezogen hatte, schoss nur auf Ringeltauben, weil ihm diese besser schmecken. Die Herren hatten die Tauben nämlich auch zur Gewinnung von Nahrungsmitteln gejagt.

Vogelscheuchen

Als Hauptgrund aber wurde die Schädlingsbekämpfung genannt. Der Betreiber des örtlichen Lagerhauses hatte die Jäger gebeten, ihn von der Taubenplage zu befreien. Die Vögel dringen in das Areal ein und verkoten das dort gelagerte Getreide. Es wurde alles versucht, den Tauben Herr zu werden: Man brachte Gitter an, man ließ Böller krachen, es wurde gehupt, man bastelte Vogelscheuchen – vergebens.

Die Tauben fielen auch über ein benachbartes Sonnenblumenfeld her, pickten Kerne heraus, hinterließen ihren Kot, deshalb beteiligte sich der Landwirt an der Jagd.

Aber jemand hatte wohl Mitleid mit den Tieren und erstattete Anzeige. Gegen die vier Jäger wurde ein Strafverfahren wegen Tierquälerei geführt und von der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingestellt. Und es gab ein aufwendiges Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz, in dem geklärt werden musste, ob die Tauben aus einem "vernünftigen Grund" getötet worden sind.

Der veterinärmedizinische Sachverständige führte aus, dass Tauben nicht unerhebliche Schäden zufügen und ihr Kot mit Salmonellen bzw. anderen coliformen Bakterien kontaminiert ist. Es bestünde die umstrittene Möglichkeit einer hormonellen Bekämpfung sowie der im Jagdrecht unzulässigen Vergiftung. Der richtig angetragene Schrotschuss sei am wenigsten belastend.

Vor wenigen Tagen stellte Richter Wolfgang Wessely vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich das Verwaltungsstrafverfahren gegen die vier Männer schließlich ein. Er nahm an, dass der im Gesetz geforderte "vernünftige Grund" – nämlich die unerlässliche Schädlingsbekämpfung – zur Tötung der Tauben vorgelegen ist. Schonendere Mittel zur Abstellung der Missstände "waren nicht ersichtlich", daher bleibt die Taubenjagd straflos.

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