Suche nach Mutter: Erfolgschancen gering

Erste DNA-Tests wurden am Freitag am LKH Graz absolviert
Vertauschte Babys. 23 Personen bei DNA-Test.

Fieberhaft sucht weiterhin eine 25-jährige Grazerin, die als Baby im Jahr 1990 im Landeskrankenhaus vertauscht worden war, ihre leibliche Mutter. Die Chancen auf Erfolg sind allerdings gering: lediglich 23 Personen meldeten sich zum freiwilligen DNA-Test, und eine Verpflichtung dazu scheint aus datenschutzrechtlichen Gründen unvorstellbar.

An der Uniklinik sind am Freitag die freiwilligen Tests angelaufen. Bis Nachmittag hatten sich 23 Frauen, davon sechs Mütter, gemeldet. Wie berichtet, wurden im Landeskrankenhaus im fraglichen Zeitraum zwischen 15. Oktober und 20. November 1990 allerdings rund 200 Mädchen geboren. Somit ist die Wahrscheinlichkeit für einen Treffer relativ gering.

"Sollte der Schleimhaut-Abstrich zu einer Übereinstimmung führen, würde das Spital den Kontakt zwischen den beiden Mutter-Kind-Paaren herstellen. Und psychologische Hilfe anbieten, der entsprechende Dienst ist bereits in das Procedere eingebunden", erklärt Uwe Lang, der Leiter der Gebärklinik.

Was aber passiert, wenn die Verwechslung nicht aufgeklärt wird? Die Klinik wird die Patientendaten weiter unter Verschluss halten. "Das ist unsere rechtliche Pflicht, weil es sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in Familienverhältnisse handeln würde", sagt Lang.

Verpflichtende Tests könnte jene Frau, die nach ihrer Mutter sucht, erst erwirken, wenn sie das LKH auf Herausgabe der Patientendaten klagt. Das wäre nicht nur pikant, weil sie als Uniklinik-Mitarbeiterin den Antrag gegen ihren eigenen Arbeitgeber einbringen müsste, sondern laut Rechtsmeinung auch mit geringen Erfolgsaussichten verbunden wäre.

Abwägung von Rechten

"Für mich ist es schwer vorstellbar, dass man mit der Klage durchkommt, die Frau hat schlechte Karten", sagt Marco Nademleinsky. Der Familienrechtsexperte und Unilektor spricht von einer "Abwägung von Grundrechten", die getroffen werden müsste.

"Da ist einerseits das Recht der Frau auf Kenntnis der persönlichen Abstammung. Dem gegenüber stehen die Rechte von 200 anderen und deren Familien, die in Ruhe gelassen werden wollen. Datenschutz wird in Österreich sehr hoch gehalten", betont der Jurist. Nachdem sich bisher relativ wenige Personen zum DNA-Test entschieden haben, will offensichtlich die Mehrheit die Wahrheit gar nicht wissen. "Damit wird es für die Frau ganz, ganz schwierig, zu den Patientendaten zu kommen", glaubt Nademleinsky. Er verweist allerdings auch auf die Tatsache dass es bisher in Österreich keinen vergleichbaren Fall gibt.

Kommentare