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Stiefkind-Adoption für homosexuelle Paare möglich

Stiefkind-Adoption für homosexuelle Paare möglich
Seit 1. August 2013 dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare Stiefkinder adoptieren.

Seit 1. August 2013 ist es auch gleichgeschlechtlichen Paaren gesetzlich erlaubt, Stiefkinder zu adoptieren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun entschieden, dass diese neue Rechtslage auch für alte Adoptionsvereinbarungen gilt, die vor dem Stichtag geschlossen wurden.

Anlassfall ist der Antrag einer Oberösterreicherin, die mit ihrer Partnerin seit dem Jahr 1998 in Lebensgemeinschaft lebt. 2011 begründeten die beiden Frauen eine eingetragene Partnerschaft. 2012 brachte die Partnerin in Deutschland ein durch künstliche Befruchtung mit dem Samen eines anonymen Spenders gezeugtes Kind zur Welt. Im Juli 2012 schlossen das durch die leibliche Mutter vertretene Mädchen und die Partnerin der Mutter einen Adoptionsvertrag. Ihr gemeinsamer Antrag auf Bewilligung der Adoption wurde mit Hinweis auf die damalige Rechtslage abgewiesen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Österreich wegen Diskriminierung und Missachtung des Familienlebens, daraufhin wurde das Adoptionsrecht reformiert und die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht.

Die Regelung muss nach dem OGH-Beschluss nun auch rückwirkend für den Anlassfall und andere alte Fälle gelten.

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