Letzte Prüfung für Murkraftwerk

Mur Kraftwerk Staustufe Puntigam
Umweltbundessenat entscheidet über das Projekt in Graz - der Bescheid wird im Sommer erwartet.

Die letzte Etappe für oder gegen das umstrittene Murkraftwerk in Graz-Puntigam ist eingeleitet: Am Dienstag fand die mündliche Verhandlung vor dem Umweltbundessenat in Wien statt. Es gab rund 30 Einsprüche von Gegnern des Projektes, unter ihnen die Bürgerinitiative „Rettet die Mur“, die steirische Umweltanwältin, aber auch der WWF.

Eine Leistung von 74 Gigawattstunden soll die Staustufe Puntigam erreichen, damit könnten umgerechnet 21.000 Haushalte mit Strom versorgt werden. Hinter dem neuen Kraftwerk der Energie Steiermark AG steht die Grazer Politik. Und glaubt man einer ÖVP-Umfrage aus dem Frühjahr 2012 auch die Grazer selbst. 76 Prozent der Teilnehmer hatten sich für das neue Kraftwerk ausgesprochen. Im Gegenzug sammelte die Initiative „Rettet die Mur“ 11.000 Unterschriften gegen das Projekt, das reicht für eine Volksbefragung. Die Kritik der Naturschützer setzt bei Baumbestand und Flusslauf an: So müssten bis zu 20.000 Bäume für die Staustufe geschlägert werden, die letzte freie Flussstrecke würde verbaut. Doch der Bescheid des Landes nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung war im Sommer positiv. Das Vorhaben diene übergeordnetem Interesse, hieß es. Die Kritiker lassen das nicht gelten. Die Rodung von Laubbäumen habe Auswirkungen auf die Luftgüte in Graz. Physiker der Uni Salzburg gehen in einem Gutachten von (noch) schlechteren Feinstaubwerten in Graz aus.

Neue Bäume

Die Energie Steiermark bleibt aber dabei: „Die Vorzeichen sind gut. Bisher sind alle Bescheide positiv ausgefallen“, betont Konzernsprecher Urs Harnik-Lauris. Für zwei geschlägerte Bäume würden drei neue gepflanzt, man hoffe auf einen Baubeginn noch heuer im Winter. 2015 soll das Kraftwerk fertig sein.

Doch das hängt davon ab, wie der Umweltbundessenat entscheidet: Der schriftliche Bescheid wird im Sommer erwartet; fällt er positiv aus, ist das mit einer Baugenehmigung gleichzusetzen. Ein Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof ist zwar möglich, hat aber keine aufschiebende Wirkung.

Kommentare