Prozess gegen Bergführer wegen fahrlässiger Tötung

(Symbolbild)
Der 33-Jährige muss sich nach einem Lawinenabgang mit zwei Toten vor Gericht verantworten.

Im Jänner 2015 sind zwei Touristen bei einer geführten Skitour in St. Anton am Arlberg (Tirol) bei einem Lawinenabgang ums Leben gekommen. Nun muss sich der Bergführer am Landesgericht Innsbruck verantworten.

Gefährliche Verhältnisse

Dem 33-Jährigen wird vorgeworfen, dass er eine siebenköpfige Gruppe aus Deutschland bei besonders gefährlichen Verhältnissen in einen 40 Grad steilen Hang einfahren ließ. Der staatlich geprüfte Berg- und Skiführer muss sich wegen Auslassung der Sorgfaltsflicht und fahrlässiger Tötung sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit veranworten.

Vier Skifahrer von Lawine mitgerissen

Der Beschuldigte war eine Variante nördlich der Valluga in Richtung Zürs gefahren. Als einer der Skifahrer in den Hang einfuhr, löste sich plötzlich die Lawine und riss vier Gruppenmitglieder in die Tiefe. Drei von ihnen wurden von den Schneemassen rund 800 Meter mitgerissen. Zusätzlich zu den beiden Toten waren außerdem ein Schwer- sowie ein Leichtverletzter zu beklagen. Dem Angeklagten drohen im Falle eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft.

Kommentare