So werden Autofahrer im Urlaub abgezockt

Adria und Co.: Ausländische Behörden setzten sogar Inkasso-Anwälte auf Verkehrssünder an.

Zurzeit landen Hunderte Strafbescheide der kroatischen Behörden in den Postkästen heimischer Autofahrer. "Etwa 200 ÖAMTC-Mitglieder erhielten Zahlungsaufforderungen von mindestens 140 Euro wegen Parkvergehen. Kroatien geht sogar mit Inkasso-Anwälten gegen die angeblichen Parksünder vor", beschreibt Club-Juristin Verena Pronebner die Methoden der Geldbeschaffung durch kroatische Kommunen. Nachsatz: "Wir gehen davon aus, dass noch viele Tausend weitere Bescheide verschickt werden."

Wie dreist die Behörden des Adria-Staates vorgehen, zeigt der Umstand, dass viele der Zahlungsaufforderungen Parkdelikte betreffen, die vor fünf Jahren passiert sind. Hinzu kommt, dass die Parkvorschriften in Kroatien nicht einheitlich geregelt sind. "Dieses Vorgehen muss als Abzocke gesehen werden", ärgert sich die ÖAMTC-Juristin.

Im benachbarten Ausland gehört es während der Urlaubszeit beinahe zum Tagesgeschäft der Polizei, Pkw-Touristen – nach allen Regeln der Kunst – zur Kasse zu bitten. Damit das Urlaubsgeld nicht zur Beute der Exekutive wird, ist es ratsam, sich rechtzeitig über nationale Verkehrsvorschriften zu informieren. Denn in vielen beliebten Urlaubsländern lauern Bußgeld-Fallen.

Strafzettelflut

So sind vor allem Carabinieri für ihre Dreistigkeit in puncto Verkehrsstrafen berüchtigt. Eine wahre Strafzettel-Flut lösten in den vergangenen Jahren die Umweltzonen ("zona traffico limitato") in Italiens Städten aus. Diese Zonen, wie in Udine oder Florenz, sind so schlecht beschildert, dass Lenker – völlig unbewusst – in die videoüberwachten Gebiete einfahren. Ein Grazer wurde kürzlich mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Er zahlte, sonst wäre sein Pkw sichergestellt worden. So wie ihm erging es Tausenden heimischen Pkw-Urlaubern.

Wer in Bella Italia eine Zigarette aus dem Wagenfenster wirft, muss mit 120 Euro Bußgeld rechnen. In Österreich kostet dieses Delikt vergleichsweise moderate 36 Euro. Und bei Alkohol am Steuer droht Gefängnis. Ab 0,8 Promille warten sechs Monate Haft und mindestens 800 Euro Strafe. Ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug eingezogen und versteigert. Es lohnt sich daher – auch bei kurzen Auslandstrips mit dem Pkw – die Verkehrsregeln strikt einzuhalten.

"Vor allem, weil im EU-Raum ein Vollstreckungsabkommen (Bußgelder aus anderen EU-Ländern dürfen eingetrieben werden, Anm.) bezüglich Verkehrsstrafen eingeführt wurde", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Nur Italien, Griechenland und Irland haben den EU-Rahmenbeschluss noch nicht umgesetzt.

Deutsche Umweltzonen

Aber auch bei anderen EU-Nachbarn lauern Straf-Fallen. Fallen deshalb, weil die Vergehen in Österreich gar nicht möglich wären. So gibt es in vielen deutschen Städten Umweltzonen. Sie dürfen nur mit Autos befahren werden, bei denen eine Plakette signalisiert, dass ein bestimmter Schadstoff-Ausstoß nicht überschritten wird. Wer ohne Plakette in eine Umweltzone einfährt, muss mit 80 Euro Strafe rechen (ohne Verfahrenskosten).

Mit einer der ungewöhnlichsten Vorschriften wartet Slowenien auf. Steigt bei einer Polizeikontrolle der Lenker oder andere Fahrzeuginsassen unaufgefordert aus dem Auto aus, ist mit einer Bestrafung ab 100 Euro aufwärts zu rechnen. Auch die französischen Behörden kennen kein Pardon. Vergisst man, eine Warnweste mitzuführen, kann das bis zu 750 Euro kosten. Rekordverdächtig jedoch zeigt sich Großbritannien. Das Überfahren einer roten Ampel wird mit drastischen 1400 Euro geahndet.

Hinweis: Vor Reiseantritt sollte sich in jedem Handschuhfach ein Europäischer Unfallbericht befinden.

So werden Autofahrer im Urlaub abgezockt

Wer seinen Hund in den Urlaub mitnehmen will, muss strenge Einreisebestimmungen in- und außerhalb der EU beachten:

Haustiere benötigen auf allen Auslandsreisen (auch in Nicht-EU-Ländern) den EU-Heimtier-Ausweis. Tierärzte stellen das Dokument aus. Das Papier belegt, dass der Vierbeiner gegen Tollwut geimpft und per Mikrochip gekennzeichnet ist. Der Chip soll helfen, entlaufene Tiere zu orten. Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und Norwegen verlangen zum EU-Heimtier-Ausweis eine Bandwurmbehandlung. Diese muss ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden. Bei Fahrten nach Mazedonien, Montenegro, Serbien sowie in die Türkei und die Ukraine muss vor der Abreise ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper absolviert werden. Dieser Test muss nur ein Mal im Tierleben gemacht werden. Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Russland und die Türkei verlangen zusätzlich ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis. Es muss auch vorgelegt werden, wenn man nur auf der Durchreise ist.

Strenge Vorschriften gelten für Kampfhunde (etwa Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, Bullterrier). Einige Länder wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Dänemark und Norwegen haben Sonderregelungen oder verbieten die Einreise.

Infos unter www.oeamtc.at/laenderinfo

Lenker, die es ins Ausland zieht, werden in den Zielländern mit zum Teil skurrilen Gesetzen konfrontiert. Ein Überblick:

Italien: Können Bußgelder nicht sofort gezahlt werden, ist eine Sicherheit wie der Reisepass zu hinterlegen. Bei schwarz-gelben Bordsteinen besteht Parkverbot. Mitführen von Sprit in Kanistern ist verboten. Bei Mautstellen ist Wenden, Rückwärtsfahren und Spurwechsel nicht gestattet.

Kroatien: Linienbusse haben Vorrang beim Einfädeln. Reserve-Lampen sind mitzuführen. Reserve-Sprit darf weder ein- noch ausgeführt werden. Übernachten auf Straßen- und Parkplätzen ist verboten. Lichtpflicht gilt auch tagsüber. Bei Unfällen besteht Warnwesten-Pflicht für alle Insassen.

Ungarn: Im Zentrum von Budapest darf nur mit Genehmigung gefahren werden. Die Lichtpflicht gilt auch am Tag. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot. Kinder unter 12 Jahren müssen am Rücksitz Platz nehmen.

Slowenien: Während des ganzen Überholvorganges muss geblinkt werden. Zehn Liter Sprit dürfen eingeführt werden. Kinder unter 12 Jahren müssen im Fond sitzen. Lichtpflicht am Tag.

Spanien: Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten. Mitfahrende Hunde müssen angeschnallt werden. Verbot von Radarwarngeräten. Bei Panne oder Unfall müssen bereits beim Aussteigen alle Fahrzeug-Insassen eine Warnweste tragen. Übernachten auf Straßen sowie Parkplätzen im Auto wird bestraft.

Griechenland: Das Rauchen im Kfz ist verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren mit an Bord sind. Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten in Athen Parkverbot. Mitführen von Kraftstoffen in Kanistern ist verboten. Lichtpflicht am Tag gilt auch für Motorräder. Übernachten im Pkw steht unter Strafe.

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