Sextäter mit Fußfessel muss nun doch noch ins Gefängnis

Der Peiniger der 22-Jährigen muss nun doch ins Gefängnis.
Der Vergewaltiger soll sein Opfer bedroht haben, der Hausarrest wird deshalb aufgehoben.

Die im Alter von 15 Jahren vergewaltigte, heute 22-jährige Frau dürfte erreicht haben, was sie wollte: Dass ihr Peiniger doch noch hinter Gitter muss. Der ehemalige Salzburger Hundetrainer darf seine Strafe ja derzeit mit Fußfessel im Hausarrest verbüßen, doch damit scheint es jetzt vorbei zu sein.

Am Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft den 51-Jährigen wegen gefährlicher Drohung angeklagt, der Mann muss neuerlich vor Gericht. In Begleitung seiner Ehefrau soll er sein Opfer im März 2012 – vor der Zeit mit Fußfessel – bei einer Tankstelle in Salzburg abgepasst und die Frau dort mit den Worten: „I bring di um“ bedroht haben. Eine Freundin der 22-Jährigen war Zeugin des Vorfalls und hatte das Erlebte zu Protokoll gegeben. Am selben Abend bekam die im Jahr 2006 von dem Mann mehrmals vergewaltigte Frau eine SMS mit dem Text: „Heute hattest du Glück. Wenn wir dich erwischen, machen wir dort weiter, wo wir aufgehört haben.“

Laut Informationen aus der Justiz wird dem Mann jetzt wegen des durch die Anklage manifestierten neuen Verdachts einer Straftat die Fußfessel entzogen, weil sein bisher angenommenes „Wohlverhalten“ seit der Verurteilung damit hinfällig zu sein scheint. Am Donnerstag soll er ins Gefängnis überstellt werden, dort muss er die restlichen vier Monate seiner Strafe absitzen.

Überrascht

„Echt? Damit hätte ich nicht mehr gerechnet“: Die 22-Jährige ist – vom KURIER mit der Nachricht konfrontiert – überrascht, dass der Mann nun doch noch ins Gefängnis muss. Ihr Anwalt Nikolaus Rast sagt: „Endlich wird der Gerechtigkeit ansatzweise Genüge getan.“

Der Fall war Anlass dafür, dass Justizministerin Beatrix Karl die Fußfessel-Richtlinien verschärft hat. Seit Anfang des Jahres müssen Sexualstraftäter erst zumindest einen Teil der Strafe absitzen, bevor sie unter bestimmten Bedingungen die restliche Verbüßung im Hausarrest beantragen können.

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