Sex-Übergriffe: Doppelt so viele Anklagen

Sex-Übergriffe: Doppelt so viele Anklagen
Strengere Gesetze und Sensibilisierung nach Massen-Attacken zu Silvester führen zu Anzeigenflut.

Ein 22-jähriger Elektroinstallateur begrapschte Mädchen in einem Jugendwohnheim. Der Salzburger wohnte in der Nachbarschaft, schlich sich mehrmals in das Internat und klopfte an Zimmertüren. Wurde ihm geöffnet, bedrängte er die Mädchen und fasste unter ihre T-Shirts. Im März dieses Jahres bekam er vom Strafrichter 15 Monate teilbedingt.

Der Bursche war einer der Ersten, die nach dem seit 1. 1. 2016 gültigen neuen Straftatbestand der präziser gefassten "sexuellen Belästigung" (§ 218, 1 a) verurteilt wurden: Bis zu sechs Monate Haft drohen dem, der jemanden durch "intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt." Allerdings wurde der Grapscher auch wegen des Delikts Nötigung schuldig gesprochen, das es schon davor im Strafgesetzbuch gegeben hatte.

Pograpscher-Paragraf

Wie viele Personen seit Jahresbeginn wegen des neuen, als "Pograpscher-Paragraf" titulierten Tatbestandes, angeklagt wurden, lässt sich (noch) nicht herausrechnen. Das Justizministerium lässt das an Hand von Aktenanalysen bis Ende 2018 evaluieren, um dem Nationalrat die geforderte Antwort liefern zu können, ob der Schutz der sexuellen Integrität durch die neue Gesetzeslage verbessert werden konnte.

Insgesamt haben sich die Anzeigen wegen "sexueller Belästigung und öffentlicher geschlechtlicher Handlungen" (worunter auch Exhibitionisten fallen) aber fast verdoppelt, und auf das Jahr hochgerechnet sind heuer mehr als zwei Mal so viele Anklagen erhoben worden: Bis Ende Mai wurden 242 Anklagen wegen sexueller Belästigung eingebracht, so viele wie im gesamten vergangenen Jahr (siehe Faktenbox).

Daneben mündeten 67 Anzeigen wegen des gänzlich neuen Strafdelikts "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" (der Täter setzt sich über das "Nein" des Opfers hinweg) bis zur Jahresmitte in 14 Anklagen.

Wobei der Anstieg der Sexualdelikte weniger auf die strengeren Gesetze als mehr auf die Sensibilisierung nach den Massen-Übergriffen zu Silvester in Köln, Wien und anderen Städten zurückzuführen ist. Im Bezirksgericht Wien-Favoriten gab es mehr Anfall als in den Vorjahren, weil "die Anzeigehäufigkeit gestiegen ist", wie Gerichtsvorsteher Robert Schrott konstatiert: "Es wurde viel berichtet darüber, das geht mit einem Anstieg der Anzeigen Hand in Hand."

Bis zur Verurteilung ist es für die Opfer dann noch ein mühsamer Weg. "Unser Problem ist die Beweisbarkeit", sagt die Geschäftsführerin der Wiener Frauenhäuser, Andrea Brem: "Außer der Aussage der Frau gibt es ja nichts, und dann werden Verfahren sehr schnell eingestellt. Oft gibt es nicht einmal den Versuch, den Täter vor Gericht zu bringen, damit er sich wenigstens einer unangenehmen Befragung stellen muss."

Ob Anklagen wegen Berührungen von heiklen Körperstellen vermehrt zu Verurteilungen führen, bleibt abzuwarten. Der Sprecher des Oberlandesgerichts Wien, Leo Levnaic-Iwanski, warnt vor großen Erwartungen: "Man darf nicht dem Irrtum erliegen, dass alles Unangenehme darunter fällt."

Kuss-Attacke

Der Senatspräsident diskutiert solche Fälle bei Anwaltsprüfungen mit den Kandidaten, um beurteilen zu können, ob die angehenden Juristen argumentieren können: "Zum Beispiel den in den Medien beschriebenen Fall einer Kuss-Attacke in der U-Bahn. Ist der Mund der Geschlechtssphäre zuzuordnen? Ich glaube nicht."

Und während die Mitarbeiter der Sozialrechtsabteilung der Arbeiterkammer schon schlüpfrige Witze am Arbeitsplatz als sexuelle Belästigung werten, für die Schadenersatz zusteht, sind schlechte Scherze für den Staatsanwalt kein Thema.

Das Höchstgericht hat für die Beweisnot von Opfern sexueller Übergriffe übrigens wenig Verständnis: "Eine sexuelle Belästigung ist objektivierbar und bedarf ebenso wenig einer Beweiserleichterung wie etwa ... eine Körperverletzung", urteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) im Fall eines Zimmermädchens, das vom Hoteldirektor betatscht worden war. "Ob dieser Beweis erfolgreich geführt werden kann, ist ... ein Risiko, das jede Prozessbehauptung betrifft", beschied der OGH der jungen Frau und wies ihre Klage mangels Beweisen ab.

Der Anstieg von Beschwerden sowie Anzeigen wegen sexueller Belästigung "macht das Ergebnis bei Gericht nicht besser", sagt Hans Trenner, Bereichsleiter der Rechtsberatung bei der Arbeiterkammer Wien. Zwar schreibt das Gleichbehandlungsgesetz (im Gegensatz zum Strafrecht) ein geringeres Ausmaß an Beweissicherheit vor, in der Praxis wirkt sich das aber nicht aus. Die Opfer geraten so oder so in Beweisnotstand.

Das Bestreben eines am Arbeitsplatz sexuell belästigten Mitarbeiters, ein Urteil gegen den Angreifer bzw. den Betrieb zu erwirken (und auch Schadenersatz zu bekommen), endet laut Trenner "meist negativ." Besser stehen die Chancen, einen Vergleich zu erreichen.

In dem Fall müssen die Fakten nicht öffentlich ausgebreitet und endgültig geklärt werden, was der Angreifer ohnehin meist verhindern möchte. In Wien werden von der Arbeiterkammer 15 bis 20 Verfahren im Jahr wegen Belästigung geführt, innerhalb von zwei Jahren können die Hälfte aller Akten mit Vergleich geschlossen werden. Insgesamt führt die AK für Arbeitnehmer 3500 Verfahren pro Jahr gegen Arbeitgeber.

Sexuelle Belästigung

Anzeigen

886 Fälle hatten die Staatsanwaltschaften bis Ende Juli zu bearbeiten. Im gesamten Vorjahr waren es 1097 Fälle.

Anklagen

242-mal wurde bis Ende Mai Anklage erhoben, 2015 waren es insgesamt 246 Anklagen.

Aktuelles in Zahlen

117 Schuldsprüche wegen Vergewaltigung und 105 Verurteilungen wegen sexueller Belästigung gab es im Vorjahr. 2014 und 2013 waren es noch 126 und 140 bzw. 108 und ebenfalls 105. Auch die Zahl der Verurteilungen wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Unmündigen sind von 114 im Jahr 2013 auf 97 im Vorjahr zurückgegangen.

986 Sexdelikte wurden 2015 strafgerichtlich verurteilt.

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