Schutz für künftige Generationen

Der Alterssitz von Tilly und sein Badehaus stehen im Mittelpunkt von heftiger Kritik seitens des Naturschutzes.
Kärnten hat ein umfassendes Gesetz und stößt dennoch auf Widerstand bei der Wirtschaft. Rolf Holub im Interview.

Das geplante Hotel- und Chalet-Dorf am Mölltaler Gletscher heizt die Debatte um den Naturschutz in Kärnten neu an. Denn die dazu gehörende neue Piste würde mitten durch die Naturschutzgebiete Kleinfragant und Wurten-West führen.

Naturschutz war in Kärnten lange Zeit kaum mehr als ein notwendiges Übel. Wer es sich richten konnte, dem waren keine Grenzen gesetzt. Ein besonders krasses Beispiel dafür ist das Gut Walterskirchen. Dort erreichtete sich der Holzindustrielle Hans Tilly mitten im Naturschutzgebiet (Natura 2000) einen Alterssitz und negierte dabei Vorgaben (weshalb auch Verfahren bei der Gemeinde Krumpendorf anhängig sind).

Dabei ist in der Kärntner Landesverfassung ausdrücklich verankert, dass das Land und die Gemeinden durch Schutz und Pflege der Umwelt die Lebensbedingungen für die gegenwärtigen und die künftigen Generationen von Kärnten zu sichern haben. Dieses Ziel verfolgt – neben vielen Schutzbestimmungen in anderen Rechtsmaterien – insbesondere das Kärntner Naturschutzgesetz.

Bewilligung und Verbot

Es sieht eine landesweite Bewilligungspflicht für alle Arten von Einbauten und Anlagen in Seen, Gewinnung von Sand, Schotter, Steinen, Schlepplifte und Seilbahnen vor.

In der freien Landschaft (Bereich außerhalb geschlossener Siedlungen) besteht Bewilligungspflicht für Ablagerungsplätze, Lagerplätze, Abgrabungen und Anschüttungen bestimmten Ausmaßes bzw. bestimmter ökologischer Auswirkungen, Aufbereitungsanlagen für Lehm, Sand, Schotter, Gestein, Mischgut, bestimmte Eingriffe in Teiche und sonstige stehende Gewässer, Eingriffe in natürliche und naturnah erhaltene Fließgewässer (z.B. Aufstau, Verlegung, Verrohrung, Aus- und Einleitungen), Motocross-, Autocross-, Trialstrecken, Skitrassen, Sommerrodelbahnen, Golf-, Tennis- und Flugplätze, Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen auf als "Grünland" (laut Flächenwidmungsplan) gewidmeten Flächen, Werbeanlagen aller Art, Verkaufsstände und Verkaufswagen.

Allgemeiner und besonderer Tier- und Pflanzenartenschutz: Generell dürfen wild wachsende Pflanzen weder mutwillig beschädigt noch vernichtet werden. Frei lebende Tiere dürfen von gewissen Ausnahmen abgesehen, weder mutwillig beunruhigt, verfolgt, verletzt oder getötet werden. Im Rahmen des besonderen Tierarten- und Pflanzenschutzes werden alle erdenkliche Formen der Zerstörung und Gefährdung von Arten, sei es durch unmittelbaren Eingriff oder auch durch beeinträchtigende Eingriffe in deren Lebensraum, unter Verbot gestellt. Der Schutzstatus wird in der Tierartenschutzverordnung bzw. Pflanzenartenschutzverordnung näher definiert. In Kärnten gibt es eine Rote Liste der gefährdeten Tierarten. Verboten sind: Generell jegliche beeinträchtigende Eingriffe in Feuchtgebiete und Alpinregionen. Ausnahmen vom Verbot können bei Vorliegen wichtiger öffentlicher Interessen auf Antrag erteilt werden (darauf berufen sich die Befürworter des Projektes am Mölltaler Gletscher).

Nachholbedarf

In Kärnten gibt es derzeit 39 Naturschutzgebiete, 76 Landschaftsschutzgebiete, 33 Europaschutzgebiete (Natura 2000), 263 Naturdenkmäler, zwei Naturparks sowie je einen Nationalpark und Biosphärenpark. "Wir haben viel zu wenig Europaschutzgebiete ausgewiesen", sagt Landesrat Rolf Holub (Grüne) als zuständiger Referent. "Es sind sechs Prozent. Im Vergleich dazu sind es in Slowenien 40 Prozent. Da haben wir viel Nachholbedarf", betont er.

Dass der Naturschutz mit den Interessen der Wirtschaft kollidiert, zeigt sich am Beispiel Mölltaler Gletscher. Letztere stellt die Frage, ob denn Arbeitsplätze nicht mehr zählen als ein paar Hektar geschützte Fläche, die dafür geopfert werden soll. Wobei jetzt bekannt wurde, dass das Schultz-Haselsteiner-Projekt auf "unsicherem" (weil geologisch bedenklichem) Boden steht.

Landesrat Rolf Holub (Grüne) ist seit März 2013 das in Kärnten für Umwelt und Naturschutz zuständige Regierungsmitglied.

KURIER: Es ist anzunehmen, dass Sie mit dem Naturschutz ein Wunschreferat übernommen haben.

Rolf Holub: Grüne und Naturschutz, das passt einfach zusammen. Grün ist Natur, die Akzeptanz für den Naturschutz ist da, was 30 Jahre in Kärnten nicht der Fall war.

Wie ist es zu diesem Umdenken gekommen?

Es gab großes Misstrauen seitens der Landwirtschaft, die der Meinung war, es werde ihr etwas weggenommen. Ich habe einen anderen Ansatz: Naturschutz ist eine Aufwertung der Landwirtschaft.

Ein Kärntner Spezifikum ist auch, dass der Naturschutzreferent gleichzeitig Vorsitzender des Naturschutzbeirates ist.

Der Naturschutzbeirat an und für sich ist ein Kärntner Unikum, weil er gleichzeitig auch Umweltanwalt ist. Letzterer sollte eine hauptberuflich und weisungsfreie Institution bei UVP-Verfahren sein.

Im konkreten Fall der geplanten neuen Skipiste am Mölltaler Gletscher gibt es ein striktes Nein des Beirates.

Wir berufen uns da auf die Alpenkonvention, die direkt anwendbares Völkerrecht ist. In Kärnten war das bisher wurst, man hat es sich gerichtet. Wenn ich die Verordnung aufhebe, mache ich mit dem Amtsmissbrauchs schuldig und muss mit einer Ministeranklage rechnen.

Ein Ausweg ist nicht in Sicht? Etwa ein Abtausch von Flächen?

Warten wir erst einmal das Projekt ab, das ja noch niemand kennt. Was einen Abtausch betrifft, so kann man einen toten Hund nicht gegen einen lebenden tauschen. Naturschutz geht nicht nach Gewicht, sondern nach Inhalten – sprich zu schützenden Pflanzen und Tieren.

Ein weiteres Kärntner Spezifikum ist, dass Umwelt- und Naturschutz bzw. die Nationalparks bei zwei verschiedenen Referenten (Holub bzw. Christian Ragger, FPÖ) angesiedelt sind.

Das finde ich auch so. Ich hätte gerne auch die Nationalparks, weil es gescheiter ist, wenn auch sie zum Bereich Umwelt und Naturschutz gehören.

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