Schuldsprüche bei Toni's Freilandeier-Prozess

Toni Hubmann im Gerichtssaal
Unternehmer Toni Hubmann bekam 22 Monate bedingte Haft, drei weitere Angeklagte 14 bis 17 Monate.

Der Prozess rund um Toni's Freilandeier hat am Donnerstag in Leoben mit vier Schuldsprüchen und bedingten Haftstrafen geendet. Nach mehr als fünf Stunden Beratung der Schöffen mit Richterin Barbara Grundbichler verurteilten sie Unternehmer Toni Hubmann zu 22 Monaten bedingter Haft, seine drei - teils ehemaligen - Mitarbeiter fassten 14 bis 17 Monate bedingte Haft aus.

Nach der ausführlichen Urteilsbegründung durch Richterin Grundbichler hat die Staatsanwaltschaft Berufung hinsichtlich der Strafhöhe angemeldet. Die Verteidigung von Hubmann und zwei seiner ebenfalls angeklagten Mitarbeiter kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der ehemalige Produktionsleiter bat um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Keine frischen Eier

Von 2009 bis 2011 sollen rund 797.000 Eier, die nicht mehr ganz frisch waren, in den Handel gebracht worden sein. Im Betrieb wird jedes Ei elektronisch erfasst und sofort mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Hubmann wurde beschuldigt, Ware, die nicht umgehend verkauft werden konnte, in eine Kühlhalle gebracht zu haben, um sie dann mit neuen Einlagerungszetteln und neuen Stempeln zu versehen und quasi "frisch" in den Handel zu bringen.

Die Staatsanwältin stützte ihre Anklage auf die Aussagen des ehemaligen Produktionsleiters, der sich mit seinen Angaben selbst auf die Anklagebank gebracht hatte: "Er hat nicht versucht, etwas ganz dramatisch darzustellen, da war für mich keine Bezichtigungstendenz erkennbar. Außerdem haben die Zeugen seine Aussagen bestätigt." Zudem habe er nicht nur "mit dem Finger auf andere gezeigt", sondern auch auf sich selber und sich damit einer Strafe von ein bis zehn Jahren ausgesetzt.

Hubmann dagegen habe im Prozess stets vorsichtige Angaben gemacht, meinte die Staatsanwältin. Seine vorgelegten Listen hätten sich widersprochen und der Beschuldigte habe zu Prozessbeginn selbst gesagt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum "kundenspezifisch" sei: "Es kann aber nicht sein, dass ein Ei nicht ein und dasselbe Datum hat, wenn es zum Billa oder zum Spar geht."

Verteidigung: im Zweifel für den Angeklagten

Die Verteidigung von Hubmann dagegen meinte, dass der Schuldbeweis nicht gelungen sei: "Die Staatsanwaltschaft hat sich nur die Rosinen herausgepickt." Die vom ehemaligen Produktionsleiter vorgelegte Liste sei der einzige Beweis, den sie habe, und diese sei "völlig demaskiert" worden: "Der Viertangeklagte weiß ja selber nicht, ob die Liste stimmt." Der Anwalt meinte, dass die rund 180 Zettel von Anfang an vorbereitet waren, nach dem Motto "Dem Hubmann wischen wir eins aus." Er bezweifelte, dass die geladenen Zeugen die Wahrheit gesagt haben: "Es heißt, nirgends wird soviel gelogen wie bei Gericht." Manipulationen hätten im fraglichen Zeitraum bei den mehr als 20 Kontrollen auffallen müssen. Er gestand, es sei nicht zu 100 Prozent gelungen, die Unschuld zu beweisen, aber im Zweifel sei für den Angeklagten zu entscheiden.

Die Verteidigerin des ehemaligen Produktionsleiters bat um ein mildes Urteil für ihren Mandanten. Er habe nicht zum eigenen Vorteil gehandelt, auch nicht aus Rache, sondern "weil er es nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, dass alte Eier in den Handel kommen." Toni Hubmann und den anderen drei Beschuldigten kam das letzte Wort zu. Der Unternehmer schüttelte aber nur den Kopf und meinte: "Ich möchte nichts mehr dazu sagen."

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