Salzburg: Weitere Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs

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Nach den Vorfällen in Köln werden Übergriffe auf Frauen auch in Österreich publik gemacht.

Die Massenübergriffe von mutmaßlichen Migranten in der Silvesternacht in Köln stellen für viele Menschen auch die höchst restriktive Informationspolitik der österreichischen Polizei infrage. Donnerstag setzte die Salzburger Polizei einen ungewöhnlichen Schritt: Per Aussendung veröffentlichte man alle einschlägigen Vorfälle der Silvesternacht.

Demnach attackierte in Salzburg ein 23-jähriger Syrer eine 17-Jährige aus dem Flachgau und belästigte eine 20-Jährige Bayerin. Eine Salzburgerin wurde von Südländern unsittlich berührt. Ein 24-jähriger Afghane belästigte eine 28-jährige Salzburgerin, und ein 28-jähriger Afghane attackierte eine 58-jährige Salzburgerin.

Zudem wurde am Freitag publik, dass jene 27-jährige Wienerin, die in der Innenstadt von Salzburg am 26. Dezember von einer Gruppe von Männern unsittlich berührt wurde, am Donnerstag Anzeige erstattete.

Unter Verschluss

Die Aussendung ist wohl unter dem Eindruck der Vorfälle von Köln entstanden. Üblicherweise bleiben derartige Anzeigen unter Verschluss.

So ein Fall beschäftigt beispielsweise seit Monaten die Menschen in Klosterneuburg. Die Unternehmerin Sabine Zuklin-Pollany machte im vergangenen Frühjahr auf sexuelle Übergriffe von Asylwerbern aufmerksam: "Ein afghanischer Flüchtling fragte mich beim Joggen, ob ich nicht mit ihm an den Strand gehen und Sex haben wollte. Er ließ sich nicht abwimmeln. Als ich nicht reagierte, verfolgte er mich und grapschte mich an. Ich hatte Glück, dass da ein Fischer war, zu dem ich mich dann gerettet habe", erzählt die 43-Jährige. Sie erstattete Anzeige, doch die Behörden veröffentlichten den Vorfall nicht. Als Sabine Zuklin-Pollany ihre Erlebnisse über Facebook teilte, erzählten ihr einige Frauen, dass ihnen Ähnliches passiert war.

Kann die Öffentlichkeit nach dem "Tabubruch" der Polizei in Salzburg nun mit einer Serie von Veröffentlichungen rechnen? "Nein," sagte der Wiener Polizei-Pressechef Manfred Reinthaler noch Donnerstagmittag: "Wir haben keine einschlägigen Straftaten der Silvesternacht aussenden können, weil keine angezeigt wurden." Einige Stunden später kam dann überraschend doch eine Pressemeldung, in der die Wiener Polizei bekannt gab, dass es während einer öffentlichen Silvesterfeier zu einem Übergriff gekommen sein soll. In der Leopoldstadt sollen mehrere Täter eine Gruppe Frauen unsittlich berührt und zwei Opfern die Geldbörsen gestohlen haben. Die Frauen sollen den Fall nachträglich angezeigt haben.

Reinthaler widerspricht aber dem immer wieder geäußerten Verdacht, die Polizei würde Straftaten von Asylwerbern "vertuschen". Oberst Johann Golob ergänzt: Sexualdelikte würden aus Gründen des Opferschutzes so gut wie nie ausgesendet, außer es gibt ein Fahndungsinteresse – in diesem Fall werde auf die Herkunft des Täters keine Rücksicht genommen. Meistens seien die Täter aber bekannt.

Der Österreichische Presserat, der über einen verantwortungsvollen Journalismus wacht, wertet die bloße Nennung der Nationalitäten mutmaßlicher Täter in Medien nicht als diskriminierend.

Im Gegensatz zu den in Deutschland bekannt gewordenen zahlreichen sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht kann in Österreich von keiner Welle die Rede sein. Das sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner am Freitag im Ö1-Morgenjournal. Jeder Übergriff müsse aber angezeigt werden, egal welcher Art er sei, sagte Mikl-Leitner, angesprochen auf die Vorfälle in Köln und anderen Städten.

Po-Grapschen

Die Debatte um Übergriffe in deutschen Städten kommt in Österreicher zeitgleich mit dem Inkrafttreten eines neuen Tatbestandes: Po-Grapscher riskierten bisher nur zivilrechtliche Klagen. Seit Jahreswechsel drohen bei "intensiver Berührung" bis sechs Monate Haft.

Ein 28-jähriger afghanische Staatsbürger, der in der Neujahrsnacht um 1.20 Uhr eine 58-jährige Frau belästigt haben soll, wurde als Erster angezeigt. Hätte sich der Übergriff vor Mitternacht ereignet, müsste sich die Exekutive erst gar nicht darum kümmern. Jetzt aber werden Richter entscheiden, ob das Betatschen dem neuen Gesetz nach intensiv genug war oder über ein bloßes Streicheln nicht hinausgegangen ist.

Wobei der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer zu bedenken gibt, dass sexuelle Attacken, wie etwa das gewaltsame Zupacken am Busen, auch schon bisher strafbar waren und sogar mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden konnten.

§ 202

Der Griff auf die Geschlechtsorgane wie den Busen war schon bisher als „Geschlechtliche Nötigung“ strafbar. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft.

§ 218

Neu ist die „Sexuelle Belästigung“: Bei unerwünschter intensiven Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnende Körperstelle (z. B. Gesäß) drohen bis sechs Monate Haft.

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