Vergewaltiger nach vier Monaten frei

Einem 51-jährigen verurteilten Salzburger wurde eine bedingte Entlassung nach vier Monaten bewilligt.

Ein verurteilter Salzburger Sexualstraftäter, der seine Strafe nicht im Gefängnis, sondern mit einer Fußfessel abbüßt, muss nach einem Beschluss des Landesgerichts Salzburg lediglich zwei Drittel des unbedingten Teils seiner Freiheitsstrafe von sechs Monaten im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Das sagte Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski am Mittwoch. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der 51-jährige Salzburger hatte in den Jahren 2005 und 2006 eine damals 15- bzw. 16-jährige Frau mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Der Täter wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt.

Anfang dieses Jahres stellte der Mann einen Antrag auf bedingte Entlassung, dem am 9. Jänner vom Landesgericht Salzburg als Vollzugsgericht stattgegeben wurde. Dem Sexualstraftäter wurde eine bedingte Entlassung nach vier Monaten bewilligt. Begründet wurde dies mit dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Der Beschluss wurde allerdings erst kürzlich zugestellt, die 14-tägige Beschwerdefrist ist laut der Gerichtssprecherin noch nicht angelaufen.

Der Fall hatte medial Aufsehen erregt und zu einer Gesetzesänderung geführt. Seit 1. Jänner 2013 können Sexualstraftäter nicht mehr ihre gesamte Strafe mit Fußfessel abbüßen. Die Hälfte muss nunmehr hinter Gittern abgebüßt werden, mindestens drei Monate.

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