Schöne Bescherung: Schönheitschirurg angezeigt

Thurner muss 3000 Euro Strafe zahlen
Der Internet-Auftritt eines Schönheitschirurgen war dem Magistrat zu marktschreierisch

Verzweifelte Frauen, die sich in ihrer Not ans Fernsehen wenden um „Extrem schön“ zu werden: Auf RTL II ist das ein allwöchentlicher Fixtermin. Mit dabei ist unter anderem der Salzburger Schönheitschirurg Josef Thurner. Auch in der Zeitschrift Bunte berät er als Experte. Das gefällt nicht allen. Beim Salzburger Strafamt ging eine anonyme Anzeige gegen Thurner ein. Der Vorwurf: Selbstanpreisung.

Standeswidrig

„Als ich das Schreiben vom Magistrat bekommen habe, hab’ ich mir zuerst gedacht: ‚Bin ich zu schnell gefahren?‘“, erinnert sich Thurner. Der tatsächliche Grund für die Anzeige erstaunte ihn dann. Denn üblicherweise meldet sich die Ärztekammer, wenn ein Arzt zu marktschreierisch ist. Doch ausgerechnet die stellte Thurner ein gutes Zeugnis aus. In einem Schreiben, das dem KURIER vorliegt, urteilte die Ärztekammer Salzburg über den Homepage-Auftritt des plastischen Chirurgen: „Unseres Erachtens nach erfolgter Prüfung stellen die von Ihnen gesetzten Werbemaßnahmen keine Verletzung der Werberichtlinien der Österreichischen Ärztekammer dar und es ist darin kein standeswidriges Verhalten zu erblicken.“

Dem Magistrat hingegen gefielen einige Punkte des Online-Auftrittes ganz und gar nicht. Etwa dass Thurner „einer der führenden Spezialisten“ auf dem Gebiet der Ästhetischen, Plastischen und Rekonstruktiven Chirurgie in Europa sei. Und auch, dass sein Können auf mehr als 18 Jahre Erfahrung zurückzuführen sei, die er durch die Zusammenarbeit mit den renommiertesten Schönheitschirurgen der amerikanischen Filmstars und durch erlerntes internationales Know-how perfek- tionieren konnte.

Experten-Streit

Diese Präsentation sei eine „Selbstanpreisung“, meinte der Magistrat und brummte dem Arzt eine Strafe über 3000 Euro auf. Der sieht das nicht ein. „Ich bin Experte, ich bin ja auch gerichtlich beeideter Sachverständiger. Und ich habe mittlerweile 20 erfolgreiche Jahre hinter mir. Das ist nichts Anstößiges, das entspricht den Tatsachen“, meint Thurner.

Wer hinter der Anzeige steckt, darüber kann der Schönheitschirurg selbst nur mutmaßen. „Es gibt da eine Gruppe, die anscheinend die Internet-Auftritte diverser Ärzte durchforstet und anzeigt. Ich glaube nicht an einen Racheakt gegen mich.“

Thurner wollte sich mit der Strafe nicht abfinden. Die Causa ging sogar bis zum Verwaltungsgerichtshof. Der gab der Salzburger Behörde recht. Speziell der Hinweis, wonach Thurner mit Kollegen aus Hollywood zusammenarbeite, überschreite die Schwelle zur unzulässigen Selbstanpreisung. Und mit der Bezeichnung „führender Spezialist“ stelle sich Thurner reklamehaft heraus und erwecke den Eindruck, dass Mitbewerber über weniger medizinisches Können verfügen würden.

Der Schönheitschirurg muss nun mit der Entscheidung leben, eine Revision ist nicht mehr zulässig. Inzwischen belaufen sich die Gesamtkosten inklusive Strafe auf 3900 Euro. „Ich werde die Passagen entfernen. Was ich dann noch reinschreiben darf, muss ich mir mit meinem Anwalt überlegen“, meint er zähneknirschend.

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