36-Jähriger von Vorwurf des Mordversuches freigesprochen

Kosovare besuchte Afghanen in der Justizanstalt Salzburg.
Angeklagter soll einen befreundeten Häftling zur Tötung eines Rivalen angestiftet haben.

Ein 36-Jähriger ist am Dienstag bei einem fortgesetzten Prozess in Salzburg vom Vorwurf des versuchten Mordes als Beteiligter und illegalen Waffenbesitzes freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Anklage soll der Mann einen Häftling bei Besuchen in der Justizanstalt Salzburg dazu angestiftet haben, einen Rivalen zu erschießen, wenn er wieder auf freiem Fuß ist.

Besuche in der Justizanstalt

Der nicht geständige Kosovare soll dem Häftling aus Afghanistan bei den zwei Besuchen im Dezember 2015 und Jänner 2016 in der Justizanstalt einen Deal vorgeschlagen haben: Falls er einwillige, werde er dafür sorgen, dass er möglichst bald aus der Haft entlassen werde und eine Wohnung und Geld bekomme. Als der Afghane aus dem Gefängnis kam und wegen eines anderen Vorfalls von der Polizei als Beschuldigter einvernommen wurde, erzählte er, dass ihn der 36-Jährige zu einem Mord anstiften habe wollen. Die Staatsanwältin vermutete Rivalitäten im Suchtgiftmilieu und einen Racheakt als Motiv.

Doch die Beweislage war dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richterin Gabriele Glatz zu dünn. Die Aussagen von Zeugen waren widersprüchlich. Das angeblich auserkorene Opfer, ein Kosovare, schilderte, er habe die Tötungsabsicht und Bedrohung nicht sehr ernst genommen, er kenne den Angeklagten schon lange. "Das Ganze wurde nur auf einem Lügengebäude aufgebaut", hatte Verteidiger Herbert Fischer bereits am ersten Prozesstag am 1. August erklärt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Staatsanwältin gab nach der Verkündung des Urteils keine Erklärung ab. Deshalb ist der Freispruch, der mit 8:0 einstimmig ausfiel, noch nicht rechtskräftig.

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