Rauchverbot: Fast alle Lokale verstoßen gegen Gesetz

Rauchverbot: Fast alle Lokale verstoßen gegen Gesetz
Ein großer Teil der 300 untersuchten Lokale verstößt gegen den Nichtraucherschutz.

Der Nichtraucherschutz in der Gastronomie ist völlig ungenügend. Das zeigt eine neue Studie von Experten für Innenraum-Schadstoffe. Sie untersuchten in den vergangenen Monaten fast alle der mehr als 300 Lokale in Wien-Neubau.

Die Ergebnisse feuern die Debatte um ein Totalverbot in der Gastronomie neu an. Denn besonders katastrophal haben die 96 Betriebe mit Raucher- und Nichtraucherbereichen abgeschnitten: Fast 99 Prozent dieser Lokale verstoßen demnach gegen das Tabakgesetz. So hielten etwa zwei Drittel die vorgeschriebene Trennung zwischen den Bereichen nicht ein. Meist steht die Tür permanent offen oder ist fixiert. Vereinzelt fehlt eine bauliche Trennung sogar gänzlich (siehe Grafik unten).

„Wir sind mit der Ausgangshypothese angetreten, dass es nur ein paar schwarze Schafe gibt“, sagt Hans-Peter Hutter von der Initiative „Ärzte für eine gesunde Umwelt“. Davon könne jetzt keine Rede mehr sein.

Doch warum ist das bestehende Tabakgesetz so zahnlos? „Im Gesetz ist die Kontrolle der Lokale nicht vorgesehen“, sagt Mitautor Peter Tappler (IBO-Innenraumanalytik). Allzu oft liege es daher an Privatpersonen und „Rauchsheriffs“, dass säumige Wirte überhaupt angezeigt werden.

Dass die Wiener Behörden untätig sind, bestreitet Werner Kaizar, Sprecher der Magistratsdirektion. Doch auch er bestätigt: „Die Länder sind nur Strafvollzugsbehörden. Wer die Betriebe kontrolliert, ist im Gesetz nicht festgelegt.“

Fleißaufgabe

Damit ist es quasi eine Fleißaufgabe, dass die Magistratischen Bezirksämter die Einhaltung des Nichtraucherschutzes überhaupt überprüfen. „Eine eigene Task Force gibt es dafür aber nicht.“ Die Kontrolle erfolgt vielmehr im Rahmen der Begehungen, bei denen eine Reihe von Auflagen (z. B. Einhaltung des Jugendschutzes) überprüft werden.

Pro Monat gebe es laut Kaizar derzeit 100 bis 250 Anzeigen. Das Strafmaß bewege sich zwischen 100 und – bei besonders uneinsichtigen Wirten – 10.000 Euro.

Man werde sich die aktuelle Studie genau ansehen, heißt es im Gesundheitsministerium knapp. Die bestehende Regelung werde regelmäßig evaluiert, versichert man.

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