Prüfverfahren wegen überfüllter Schulbusse eingeleitet

4000 Fahrzeuge sind im Schülerverkehr unterwegs
Laut derzeitiger Zählung sind nur zwei Sitzplätze für drei Schüler vorgesehen.

Bereits seit Jahren prangert die Volksanwaltschaft überfüllte Schulbuss und die damit verbundenen Gefahren an. Nun leitet Volksanwalt Peter Fichtenbauer ein Prüfverfahren zu dieser Problematik ein. Die derzeitige Zählregelung des Kraftfahrgesetzes sehe nur zwei Sitzplätze für drei Kinder unter 14 Jahren vor. Kinder unter sechs Jahren würden überhaupt nicht gezählt. „Kinder dürfen dem Gesetzgeber nicht weniger wert sein als Erwachsene. Ich hoffe, dass keiner dieser Busse jemals in einen Unfall verwickelt wird“, sagtt Fichtenbauer.

Ein Platz für jedes Kind

Prüfverfahren wegen überfüllter Schulbusse eingeleitet
Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer
„Seit 1980 fordert die Volksanwaltschaft den Gesetzgeber auf, das Kraftfahrgesetz im Interesse der Sicherheit der Kinder zu ändern -leider vergebens“, so Fichtenbauer weiter. Das Verkehrsministerium habe als Reaktion lediglich eine Aufstockung der Schulbusflotte durch die Länder gefordert. „Dies ist alles andere als ein praktikabler Lösungsansatz. Zumal die Finanzierung dafür nicht gesichert ist und der Kostenersatz für die überwiegend vom Bund finanzierten Freifahrten scheinbar nicht ausreicht, um jedem Schulkind einen Sitzplatz zu garantieren“, sagt der FPÖ-Volksanwalt. „Jedes Schulkind, das mit dem Schulbus mehr als drei Kilometer zurücklegt, soll einen Anspruch auf einen Sitzplatz haben.“

Jährlich ereignen sich 30 Unfälle im Schülertransport auf Österreichs Straßen. Ein Drittel davon mit Pkw oder Kleinbussen. Die Volksanwaltschaft kritisiert seit Jahren die Beförderungsbestimmungen des Kraftfahrgesetztes - so in ihren Parlamentsberichten der Jahre 1980, 2001, 2008 und 2009. Dennoch hat sich an der Lage bisher nichts geändert. „Der Eindruck drängt sich auf, dass betriebswirtschaftlichen Rücksichten mehr Gewicht eingeräumt wird als der Sicherheit der Kinder, die auf den Transport mit Schulbussen angewiesen sind“, sagt Fichtenbauer.

01, Promille

Die damalige Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) hat im März dieses Jahres bereits eine Verschärfung der Promille-Regeln bei Schulbusfahrern angekündigt. Konkret ging es um den Fall der 0,5-Promille-Grenze bei Lenkern von Kleinbussen. Denn die brauchten nur den B-Führerschein – für sie galt bisher 0,5 Promille. Das soll sich ändern. Künftig soll 0,1 Promille gelten – und damit die selben Richtlinien wie bei den "echten" Busfahrern und Berufskraftfahrern. "Alkohol hat am Steuer nichts zu suchen, insbesondere, wenn man Kinder und Jugendliche sicher an ihr Ziel bringen soll", sagte Bures. Die Zahlen sprechen dafür. 4000 Fahrzeuge sind im Schülerverkehr unterwegs und legen wöchentlich 1,8 Millionen Kilometer zurück.

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